zum Hauptinhalt
Beate Zschäpe neben ihrem Anwalt im Gerichtssaal in München.

© AFP

Update

NSU-Prozess: Anklage gegen Wohlleben "im vollen Umfang" bestätigt

Wohlleben und Carsten S. seien der Beihilfe zum Mord in neun Fällen überführt, sagte der Oberstaatsanwalt. Die beiden hatten dem NSU eine Waffe besorgt.

Von Frank Jansen

Es wird eng für Ralf Wohlleben, den nach Beate Zschäpe bekanntesten Angeklagten im NSU-Prozess. Der ehemalige Vizechef der Thüringer NPD ist aus Sicht der Bundesanwaltschaft schuldig, der Terrorzelle „Nationalsozialistischer Untergrund“ beigestanden und maßgeblich an der Beschaffung der Mordwaffe Ceska 83 mitgewirkt zu haben. Wohlleben habe Zschäpe, Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos seit dem Untertauchen im Januar 1998 „bei der Verwirklichung ihrer terroristischen Ziele“ geholfen, sagte Oberstaatsanwalt Jochen Weingarten am Montag im Oberlandesgericht München.

Weingarten befasste sich am vierten Tag des Plädoyers der Bundesanwaltschaft mit Wohlleben (42) und dem Mitangeklagten Carsten S. (37). Dieser hatte zu Beginn des Prozess zugegeben, die Pistole Anfang 2000 in einem Abbruchhaus in Chemnitz Böhnhardt und Mundlos übergeben zu haben. Carsten S. belastete zudem Wohlleben. Der Anklagevorwurf gegen die beiden, Beihilfe zu neun Morden der Terrorzelle, hat sich laut Weingarten in der Beweisaufnahme „in vollem Umfang bestätigt“. Für die Bundesanwaltschaft ergab die Beweisaufnahme in dem schon mehr als vier Jahre dauernden Prozess zweifelsfrei, dass Böhnhardt und Mundlos mit der Ceska 83 von 2000 bis 2006 neun Migranten türkischer und griechischer Herkunft erschossen. Weingarten zählte die Opfer einzeln auf: Enver Simsek, Abdurrahim Özüdogru, Süleyman Tasköprü, Habil Kilic, Mehmet Turgut, Ismail Yasar, Theodoros Boulgarides, Mehmet Kubasik und Halit Yozgat.

„Rassische Reinhaltung des deutschen Volkes“

Wohlleben und Carsten S. hätten die Schalldämpferpistole im Bewusstsein an den NSU geliefert, dass Zschäpe, Böhnhardt und Mundlos von einer nationalsozialistischen Gesinnung, einem abgrundtiefen Hass gegen Staat und Gesellschaft allgemein und besonders gegen Ausländer, Juden und Linke durchdrungen waren, sagte der Oberstaatsanwalt. Die Angeklagten hätten gewusst, was die drei Untergetauchten unter „rassischer Reinhaltung des deutschen Volkes“ verstanden. Wohlleben und Carsten S. hätten sich wegen der gleichen nationalsozialistischen Gesinnung Zschäpe, Böhnhardt und Mundlos verpflichtet gefühlt.

Weingartens Vortrag war allerdings schon bald zu entnehmen, dass die Bundesanwaltschaft Wohlleben für deutlich stärker belastet hält als Carsten S. Der Angeklagte Wohlleben sei „eine steuernde Zentralfigur der Unterstützerszene“ des NSU gewesen, sagte der Oberstaatsanwalt. Wohlleben soll maßgeblich Zschäpe, Böhnhardt und Mundlos schon bei der Flucht 1998 aus Jena geholfen haben. Für die Bundesanwaltschaft steht fest, dass die drei mit Wohllebens Wagen entkamen, nachdem die Polizei in einer von Zschäpe gemieteten Garage in Jena halbfertige Rohrbomben entdeckt hatte. Wohlleben habe dann ein „klandestines Kontaktsystem“ geschaffen und Helfer wie Carsten S. rekrutiert, sagte Weingarten. Wohlleben soll auch den Kontakt zu einem Jenaer Mittelsmann hergestellt haben, der die Ceska 83 besorgte. Die Waffe hatte nach Überzeugung der Bundesanwaltschaft ein Schweizer 1996 über einen Strohmann erworben, um sie illegal nach Deutschland zu verkaufen. Insgesamt vier Mittelsmänner sollen in die Lieferkette zu Wohlleben und Carsten S. eingebunden gewesen sein. Carsten S. soll die Waffe samt Schalldämpfer und 50 Schuss Munition für 2500 D-Mark gekauft haben. Das Geld soll Wohlleben gegeben haben.

Oberstaatsanwalt hält Verurteilung von Carsten S. für notwendig

Weingarten hielt Carsten S. vor, "er konnte sich nicht dazu durchringen zu bekennen: ich habe den tödlichen Einsatz der Schalldämpferwaffe vorhergesehen". Die Bundesanwaltschaft nimmt dem Angeklagten auch nicht ab, dass er den Schalldämpfer zur Ceska gar nicht bei dem Lieferanten bestellt haben will. Der Mann, ein ehemaliger Mitarbeiter des rechten Szeneladens "Madley" in Jena, hatte bei der Polizei ausgesagt, Carsten S. habe ausdrücklich eine Pistole mit Schalldämpfer haben wollen. Weingarten geht auch davon aus, dass Böhnhardt und Mundlos bei Carsten S. darauf gedrungen haben, ein Schalldämpfer müsse dabei sein. "Das Verlangen nach einem Schalldämpfer entspricht dem taktisch-strategischen Konzept des NSU", sagte der Oberstaatsanwalt. Denn nur der Schalldämpfer habe eine akustisch weitgehend unbemerkte "Tötung von Menschen am helllichten Tage" ermöglicht. Der NSU habe eine Vielzahl von Ausländern verdeckt töten und damit die "gezielte Verängstigung und Vertreibung der in Deutschland lebenden Ausländer" erreichen wollen.

Wohlleben, auch heute noch Rechtsextremist, sitzt seit November 2011 in Untersuchungshaft. Er ist der einzige Angeklagte, der von Szeneanwälten verteidigt wird. Eine hohe Strafe ist ihm so gut wie sicher, nachdem der Strafsenat mehrere Anträge auf Haftentlassung abgelehnt hat. Carsten S. hingegen, schon vor dem Prozess wieder auf freiem Fuß, wird vermutlich nach dem weniger strengen Jugendstrafrecht verurteilt. Er war zur Tatzeit noch Heranwachsender, außerdem hat er sich von der rechten Szene gelöst und als einziger Angeklagter ein umfassendes und weitgehend glaubhaft wirkendes Geständnis abgelegt. Weingarten betonte den hohen Wert dieses Geständnisses. Ohne die Aussagebereitschaft "wären weder er noch Wohlleben Angeklagte dieses Verfahrens", sagte der Oberstaatsanwalt. Er deutete jedoch an, dass eine Verurteilung von Carsten S. notwendig sei.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false