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Der 1949 gegründete Europarat ist die älteste gemeinsame politische Organisation Europas und bis heute unabhängig von der EU.

© IMAGO

Nachrichtendienste und Menschenrechte: Europarat rügt Massenüberwachung in Deutschland

Der Europarat stellt Deutschland in punkto Massenüberwachung ein vernichtendes Zeugnis aus. Lob gibt es dagegen für die Flüchtlingspolitik.

Der Europarat hat Deutschland in Sachen Massenüberwachung ein vernichtendes Urteil ausgestellt. Im aktuellen Deutschlandbericht kritisiert Menschenrechtskommissar Nils Muiznieks dass demokratische Kontrolle der Nachrichtendienste praktisch unmöglich und Massenüberwachung so gut wie ungeprüft möglich ist. In diesem Punkt sei, so der Bericht, "das Verhältnis zwischen der Zahl der Aufsichtsführenden und der Zahl jener, die beaufsichtigt werden müssen, besonders aussagekräftig: zwei Gremien mit 13 Mitgliedern, unterstützt von einem kleinen Sekretariat, sind für die Beaufsichtigung der Tätigkeit zuständig, die für die größte Behörde (den BND) 6.000 Mitarbeiter betrifft".

Kontrolleure im Parlament nicht gerüstet

Die Kontrolleure im Parlament und die G-10-Kommission seien "nicht ausreichend gerüstet, die G10-Daten zu lesen und zu analysieren," und sie so wirksam zu kontrollieren. Selbst Möglichkeiten, sich fachlichen Rat zu holen, würden in der Praxis nicht genützt, die Kontrolleure stünden in Konkurrenz zueinander und handelten unkoordiniert.

Für gravierend hält der Kommissar, dass die Bundesregierung selbst definiert, was kontrolliert werden darf. Bürger, die den Verdacht hätten, dass sie überwacht werden, hätten hingegen Schwierigkeiten, juristisch dagegen vorzugehen. Die G-10-Kommission, so Muiznieks, erfahre nach seinen Erkenntnissen nur von zehn Prozent der Überwachung, die tatsächlich stattfindet. Was die deutschen Dienste im Ausland sammelten, sei ohnehin demokratischer Kontrolle entzogen, moniert Muiznieks - Deutschland müsse klären, ob dies tatsächlich seinem Grundgesetz entspreche.

Als Abhilfe empfiehlt der Europarat, "die Erhöhung des Haushalts der Nachrichtendienste mit einer entsprechenden Erhöhung des Haushalts der Aufsichtsgremien zu verbinden". Außerdem müssten alle Aufsichtsgremien Zugang zu allen Dokumenten und Informationen bekommen, die sie zur Kontrolle für nötig hielten, "ungeachtet ihres Geheimhaltungsgrads". Muiznieks empfahl bei Vorstellung seines Berichts die Beispiele Norwegen, Niederlande, Belgien oder Dänemark, wo dies bereits gelte. "Deutschland kann von diesen Beispielen guter Praxis lernen", sagte er.

Kommissar: Aus der NSU-Affäre hat Deutschland zu wenig gelernt

Weitere Kritik enthält der Bericht zum NSU-Komplex. Er höre von vielen Gesprächspartnern, die Entdeckung der rechtsextremistischen Mordserie 2011 habe Deutschland "die Augen geöffnet", sagte Muiznieks in Berlin. "Ich frage mich aber: Was hat Deutschland aus der NSU-Affäre gelernt? Da will ich mehr sehen." Dass das Versagen gleich "mehrerer Behörden und vieler Länder" über Jahre hinweg strukturelle Gründe habe, sei "noch nicht vollständig verstanden worden". Es brauche institutionelle Reformen; eine wesentliche Rolle spiele dabei eine unabhängige Stelle, die Beschwerden über Polizeiversagen bearbeiten könne, wie es sie zum Beispiel schon in Großbritannien gebe. Richterinnen und Staatsanwälte müssten in Fortbildungen über Rassismus geschult werden. Muiznieks erwähnte, dass die Regierung in ihrer Antwort auf seine Kritik darauf verweise, dass man die Justiz in Kursen für Interkulturelles sensiblisiere. Das finde er gut, sagte Muiznieks. "Aber das ist nicht Arbeit gegen Rassismus".

Steigender Hass gegen Flüchtlinge wird verurteilt

Deutschlands Umgang mit Flüchtlingen lobte Muiznieks dagegen. Deutschland mache gute Arbeit und sei hier "ein Modell für Europa und die Welt" - auch wenn sich "leider eine gewalttätige Minderheit" durch "steigenden Hass" gegen Flüchtlinge hervortue. Heftig kritisiert der Kommissar im Bericht allerdings die als "Dublin-System" bekannte gemeinsame EU-Asylpolitik - und die Verantwortung Deutschlands dafür.

Dublin produziere "noch nicht einmal die Ergebnisse, für die es angeblich aufrechterhalten wird": Die deutsche Justiz sei mit Dublin-Fällen überlastet. Die Probleme mit Dublin seien nicht neu, sagte der Kommissar. Schon als es die ersten europäischen Urteile gab, die die Rück-Abschiebung von Flüchtlingen nach die Haupttore der Migration, Griechenland und Italien, verboten, habe man merken müssen, dass das Prinzip nicht funktioniere, dass das Land des ersten Schritts auf europäischem Boden für Asylverfahren zuständig sei. Der Menschenrechtskommissar äußerte seine "feste Überzeugung, dass die Dublin-Verordnung dringend überholt werden muss". Deutschland rief er auf, die Führung dabei zu übernehmen, dass an die Stelle der Dublin-Regeln ein stärker an den Menschenrechten ausgerichtetes System trete. Er appelliere an die deutsche Politik und die Behörden: "Sie machen Ihre Sache gut. Fallen Sie nicht zurück und seien Sie aktiver Teil dieser europäischen Reform."

Der 1949 gegründete Europarat mit Sitz in Straßburg ist die älteste gemeinsame politische Organisation Europas und unabhängig von der Europäischen Union. Er wurde gegründet als Forum von Debatten von gemeinsamem Interesse und zur Bewahrung gemeinsamer Werte - auf die sich die inzwischen 47 Mitglieder teils in Abkommen verpflichten. Zu seinen Mitgliedern gehören auch die Türkei, Russland oder die Ukraine. Der Menschenrechtskommissar erstellt in Abständen Berichte zur Lage der Menschenrechte in allen Mitgliedsstaaten. Im Falle Deutschlands, das er im Frühsommer besuchte, so Muiznieks am Donnerstag in Berlin, sei es Zeit gewesen: Der letzte Bericht ist bereits acht Jahre alt.

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