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Ermittlungen eingestellt: Björn Höckes Rede in Dresden war laut Staatsanwaltschaft keine Volksverhetzung.

© dpa/Martin Schutt

Nach Rede in Dresden: Ermittlungen gegen AfD-Politiker Höcke eingestellt

Die umstrittene Dresdner Rede von Björn Höcke erfüllt nicht den Tatbestand der Volksverhetzung. Die Staatsanwaltschaft Dresden stellte die Ermittlungen gegen den thüringischen AfD-Chef ein.

Die Dresdner Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen gegen Thüringens AfD-Chef Björn Höcke wegen dessen Äußerungen zum Berliner Holocaustmahnmal und zur Aufarbeitung der NS-Vergangenheit eingestellt. Dessen umstrittene Dresdner Rede erfülle weder den Tatbestand der Volksverhetzung noch handle es sich um eine Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener, teilte die Behörde am Mittwoch mit. Insgesamt lagen 91 Strafanzeigen gegen Höcke vor.
Auf einer Veranstaltung der AfD-Jugendorganisation Junge Alternative in Dresden hatte Höcke Mitte Januar offensichtlich unter Anspielung auf das Holocaustmahnmal in Berlin von einem "Denkmal der Schande" gesprochen. Zudem sprach er von einer "dämlichen Bewältigungspolitik" und forderte eine "erinnerungspolitische Wende um 180 Grad". Mit seinen Äußerungen löste er bundesweit Empörung aus.

Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft sind die Äußerungen vom Grundrecht auf Meinungsfreiheit gedeckt. Der "objektive Sinn" von Höckes Rede sei eine radikale Kritik an der Art und Weise der Vergangenheitsbewältigung der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft. Dabei handle es sich nicht um Volksverhetzung.

Weil sich die Rede auch nicht direkt an die NS-Opfer gerichtet habe, sei auch keine Strafbarkeit wegen Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener nachweisbar, erklärte die Staatsanwaltschaft. Zuvor hatte die Behörde bereits ein Ermittlungsverfahren gegen den Dresdner AfD-Bundestagskandidaten Jens Maier eingestellt, der Richter am Landgericht Dresden ist.

Wegen der Rede von Höcke hatte der AfD-Bundesvorstand mehrheitlich ein Parteiausschlussverfahren gegen Höcke beschlossen. Als treibende Kraft hinter dem vom Bundesvorstand beschlossenen Verfahren gilt AfD-Kochefin Frauke Petry. In dem anstehenden Verfahren muss nun zunächst das Landesschiedsgericht der AfD Thüringen über den beantragten Parteiausschluss entscheiden. (AFP, Tsp)

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