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Kerzen stehen vor dem Drogeriemarkt in Kandel, wo ein afghanischer Flüchtling eine 15-Jährige erstochen hat (Archivbild).

© dpa

Nach der Messerattacke von Kandel: Politiker von CSU und FDP wollen kriminelle Jugendliche abschieben

Nachdem ein Flüchtling eine 15-Jährige erstochen hat, geht die Debatte um Konsequenzen weiter. Dabei geht es um Abschiebungen und verpflichtende Altersfeststellung.

Nach der tödlichen Messerattacke eines angeblich minderjährigen Flüchtlings haben Politiker aus CSU und FDP die häufigere Abschiebung auch von kriminellen Jugendlichen in ihre Heimatländer verlangt. Gleichzeitig wurden Forderungen nach Altersüberprüfungen laut.

„Für mich ist klar, dass kriminelle jugendliche Flüchtlinge häufiger und konsequenter abgeschoben werden müssen“, sagte Bayerns Innenminister Joachim Herrmann den Zeitungen der Funke Mediengruppe. Das schaffe mehr Sicherheit für die Menschen im Land. FDP-Chef Christian Lindner sprach sich ebenfalls für die Abschiebung minderjähriger krimineller Asylbewerber aus. Wenn jemand erzieherischen Maßnahmen nicht zugänglich und die Familie bekannt sei, müsse „eine begleitete Rückführung möglich sein“, sagte Lindner der „Bild am Sonntag“. Der SPD-Politiker Karl Lauterbach warf ihm daraufhin per Twitter vor, sich „auf AfD-Kurs“ zu begeben.

Im pfälzischen Kandel hatte ein aus Afghanistan stammender Flüchtling laut Staatsanwaltschaft eine 15-Jährige erstochen, mit der er zuvor befreundet war. Bei dem mutmaßlichen Täter handelt es sich um einen Asylbewerber, der im Frühjahr 2016 unbegleitet nach Deutschland gekommen war. Er soll 15 Jahre alt sein, jedoch gibt es Zweifel an der Altersangabe.

Herrmann forderte in diesem Zusammenhang erneut eine obligatorische medizinische Altersüberprüfung bei jugendlichen Flüchtlingen. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und die Bundespolizei müssten „von Anfang an medizinisch zweifelsfrei klären, wer tatsächlich minderjährig ist und wer dies nur vorgibt“. Dafür brauche es eine „strikte Regelung“, sagte Herrmann. Unterstützung erhielt der Landesminister dabei von den Unions-Innenexperten Wolfgang Bosbach (CDU) und Stephan Mayer (CSU).

Strobl: Alter künftig feststellen

Auch CDU-Vize Thomas Strobl forderte, das Alter von angeblich Minderjährigen, die unbegleitet nach Deutschland kommen, künftig konsequent festzustellen. Mit Blick auf die Strafmündigkeit etwa sei das Alter „ganz entscheidend“, sagte Strobl der „Welt am Sonntag“. Zudem werden minderjährige Flüchtlinge in der Regel geduldet, sie müssen nicht zwingend einen Asylantrag stellen.

Der SPD-Innenexperte Burkhard Lischka verlangte einheitliche Standards von Bund und Ländern bei der Altersfeststellung. Es sei „unbefriedigend“, wenn jedes Jugendamt darüber weitestgehend eigenständig entscheide, sagte er. Jugendämter können solche Untersuchungen in Zweifelsfällen beantragen. Da sie sehr aufwendig sind, geschieht dies aber nur selten.

In Österreich werden dagegen häufig Altersfeststellungen angeordnet. Mehr als 900 seien es dort allein 2016 gewesen, berichtete die „Frankfurter Allgemeine“. Und in 41 Prozent der Fälle sei dabei festgestellt worden, dass vermeintlich minderjährige Flüchtlinge bereits volljährig gewesen seien.

Minderjährige genießen zwar besonderen Schutz, wenn sie allein nach Deutschland kommen, ausgeschlossen ist ihre Abschiebung aber nicht. Das gilt selbst für Jugendliche, die nicht straffällig geworden sind. Voraussetzung ist, dass sie in ihrem Heimatland einem Sorgeberechtigten übergeben werden können. Alternativ können Jugendliche nach der Abschiebung auch in Heimen untergebracht werden, sofern dort menschenwürdige Bedingungen herrschen. Laut einem Bericht der „Welt am Sonntag“ will das Bundesinnenministerium sogar selbst Heime in Herkunftsstaaten errichten, um Minderjährige abschieben zu können. Ein Pilotprojekt ist demnach in Marokko geplant.

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