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Kerzen und Blumen werden zum Gedenken an das 15-jährige Opfer am Drogeriemarkt in Kandel abgelegt.

© Uli Deck/AFP

Nach der Messerattacke: Landkreis: Tatverdächtiger von Kandel war nicht volljährig

Die tödliche Messerattacke in der Pfalz hat eine Debatte über Altersfeststellungen bei Flüchtlingen ausgelöst. Innenminister de Maizière fordert klare Vorgaben.

Von Matthias Schlegel

Die Behörden des Landkreises Germersheim haben ausgeschlossen, dass der Tatverdächtige von Kandel, der am 27. Dezember ein 15-jähriges Mädchen erstochen haben soll, volljährig ist. Über das Alter des Tatverdächtigen hatte sich eine heftige Debatte entwickelt, nachdem von mehreren Seiten angezweifelt worden war, dass er erst 15 Jahre alt sei.

In einer Pressemitteilung des Landkreises Germersheim heißt es: "Die Altersfeststellung des 15-Jährigen erfolgte im Rahmen der vorläufigen Inobhutnahme durch das Jugendamt Frankfurt am 2. Mai 2016. Sowohl die Inaugenscheinnahme als auch das ärztliche Erstscreening sind dokumentiert, wobei eine Varianz von +/- 1 Jahr möglich ist. Eine Volljährigkeit wird derzeit von allen Beteiligten ausgeschlossen."

Das Mädchen war in einem Drogeriemarkt im pfälzischen Kandel vermutlich von ihrem afghanischen Ex-Freund erstochen worden. Es hatte sich Anfang Dezember nach einer mehrmonatigen Beziehung von dem aus Afghanistan stammenden Verdächtigen getrennt. Mitte Dezember hatte sie ihn wegen Beleidigung, Nötigung, Bedrohung und Verletzung persönlicher Rechte angezeigt.

Nach der Tat am 27. Dezember war das Alter des Tatverdächtigen mit 15 Jahren angegeben worden - was eine heftige Debatte über die Altersfeststellung von Flüchtlingen in Deutschland und die Zuverlässigkeit der dabei angewendeten Methoden ausgelöst hatte. Während die CSU für standardmäßige Feststellungen des Alters etwa durch medizinische Untersuchungen und Handyauswertungen plädiert, hält die SPD die bisherige Praxis für ausreichend. In Zweifelsfällen oder auf Antrag der Betroffenen kann es auch heute schon medizinische Tests geben.

Der Afghane war im Mai 2016 dem Landkreis Germersheim vom Landesjugendamt als sogenannter unbegleiteter minderjähriger Ausländer zugewiesen worden. Er war von Mai 2016 bis September 2017 in einer Erstaufnahme-Einrichtung untergebracht und besuchte die Schule in Kandel. Weil er nach Aussagen des Landkreises Fortschritte bei seiner Selbstständigkeit erreicht habe, sei im September 2017 in eine betreute Jugend-Wohngruppe außerhalb des Landkreises Germersheim erfolgt.

Das Jugendamt habe am 18. Dezember von der Polizei erfahren, dass "der Jugendliche in eine körperliche Auseinandersetzung in der Schule verwickelt war und er Bilder, die persönliche Rechte verletzen könnten, auf seinem Handy habe".

Bei diesem Telefonat sei auch über Strafanzeigen gegen ihn informiert worden, "nicht jedoch mit dem Inhalt der Bedrohung des Mädchens". Weiter heißt es: "Darüber, dass das Mädchen direkt bedroht wurde, war weder der Vormund noch die Fall führende Sachbearbeiterin informiert." Und hervorgehoben wird vom Landkreis: "Zu keiner Zeit gab es für die Mitarbeiter des Jugendamtes oder für die Mitarbeiter der Einrichtung Indizien, die dafür sprachen, dass man um Leib oder Leben des Mädchens fürchten müsse."

De Maizière will einheitliche Regelung für Alterstests

Bundesinnenminister Thomas de Maiziere (CDU) setzt in der Debatte um die Altersfeststellung von jungen Flüchtlingen auf klare gesetzliche Vorgaben für die Jugendämter. Die belastbare Feststellung des Alters sei eine zwingend notwendige Maßnahme, um die rechtlich gebotene Unterscheidung zwischen der Behandlung als Kind oder Jugendlicher auf der einen und als Erwachsener auf der anderen Seite vornehmen zu können, sagte de Maiziere am Mittwoch in Berlin. Es sei nicht zu viel verlangt, wenn die Betroffenen sich aktiv an der Feststellung ihres Alters beteiligen müssten. Dies könne etwa durch die Vorlage amtlicher Dokumente erfolgen. "In allen anderen Fällen müssen wir aber nach meiner Überzeugung den richtigerweise zuständigen Jugendämtern verbindlich vorgeben, was zu tun ist", sagte de Maiziere.

Der CDU-Politiker unterstrich, es könne nicht ins Belieben einzelner Behörden gestellt sein, wann Zweifel angenommen und Maßnahmen eingeleitet würden. "Vielmehr sollte klar geregelt werden, dass in allen Fällen, in denen kein offizielles und echtes Dokument vorgelegt werden kann, auf anderem Weg, soweit geboten auch durch ärztliche Untersuchung, das Alter festgestellt werden muss", sagte de Maiziere. Das Sozialgesetzbuch müsse entsprechend angepasst werden. Richtig sei es, die Aufgabe der Altersprüfung bei den Jugendämtern zu belassen, die die notwendige Expertise im Umgang mit Kindern und Jugendlichen besäßen.

Grünen-Politiker Palmer: "Samthandschuhe sind hier fehl am Platz"

Der Grünen-Politiker und Tübinger Oberbürgermeister Boris Palmer stellte sich hinter die Unions-Forderung nach Alterstests für junge Flüchtlinge. "Im Zweifelsfall finde ich, dass man durchaus die Einwilligung zu medizinischen Untersuchungen verlangen kann", sagte Palmer der "Rhein-Neckar-Zeitung". Wer Leistungen vom Staat beziehen wolle, der müsse seine Bedürftigkeit umfassend nachweisen.

Wer sich Maßnahmen wie Röntgenaufnahmen verweigere und auch sonst nicht mit den Behörden kooperiere, um seine Minderjährigkeit nachzuweisen, der solle als Erwachsener behandelt werden, sagte Palmer weiter. Bedenken, dass eine Röntgenaufnahme einen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit darstelle, wollte Palmer nicht gelten lassen. "Eine Flugreise aus Afghanistan nach Deutschland hat sicher eine höhere Strahlenbelastung als ein Röntgenbild", sagte der Grünen-Politiker. "Die Samthandschuhe sind hier fehl am Platz."

An einem Schweigemarsch durch Kandel beteiligten sich am Dienstagabend rund 400 Menschen. Gestartet seien die Teilnehmer am Dienstagabend vor dem Drogeriemarkt, sagte ein Polizeisprecher in Wörth. Die Teilnehmer seien bis zum Kandeler Marktplatz gelaufen und zurück zum Drogeriemarkt. Angemeldet hatte die Veranstaltung nach Polizeiangaben eine Privatperson bei der Kreisverwaltung Germersheim. (mit dpa/Reuters/AFP)

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