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Die klagende Jurastudentin im Juni 2016 im Verwaltungsgericht Augsburg.

© dpa

Muslimische Richterinnen: Wer das Kopftuch verbietet, muss das Kreuz entfernen

Bundesländer wie Bayern arbeiten an Kopftuchverboten. Dann müsste es aber auch mit Kruzifixen in Staatsgebäuden ein Ende haben. Ein Kommentar.

Ein Kommentar von Jost Müller-Neuhof

Winfried Bausback ist Bayerns Justizminister. Es sollte immer hellhörig machen, wenn Amtsträger ihre Sätze mit den Worten „Ich will nicht, dass“ beginnen. „Ich will nicht“ heißt meist, dass sie als Privatpersonen oder Parteipolitiker sprechen. Denn als Amtsträger sind sie an Gesetz und Recht gebunden. Ihr Wille zählt dann wenig.

Bausback sagt: „Ich will nicht, dass Rechtsreferendarinnen auf der Richterbank, beim staatsanwaltschaftlichen Sitzungsdienst oder bei sonstigen hoheitlichen Tätigkeiten ein Kopftuch tragen.“ Was verrät dieser Satz? Hilflosigkeit. Denn zuvor hatte ein bayerisches Verwaltungsgericht entschieden, dass die üblichen Verbote für muslimische Frauen im juristischen Vorbereitungsdienst rechtswidrig sind. Bausback muss sich fügen, wenn das Urteil rechtskräftig wird. Er sagt, das Urteil dürfe so nicht stehen bleiben und geht in die nächste Instanz. Was aber, wenn doch?

Es geht vermutlich den meisten Menschen in Deutschland wie Bausback. Sie wollen nicht, dass Richterinnen beim Richten ein Kopftuch tragen. Das, so finden sie, verträgt sich nicht mit der Neutralität, für die ein Richter steht. Ein solcher Wille kann juristisch wirksam werden, aber nur, wenn er zum Gesetz wird. So liegt der Fall in Bayern wie in verschiedenen anderen Bundesländern, die nun an Kopftuch-Verbotsgesetzen für den Richterdienst arbeiten.

Ein Schritt hin in die Laizität

Berlin ist da ausnahmsweise weiter. Es hat schon eines. Aber das beste Gesetz nützt nichts, wenn es verfassungswidrig ist. Entsprechende Verbotsgesetze, auch das in Berlin, stehen im Konflikt mit der Religionsfreiheit. Das nimmt niemand gern zur Kenntnis. Berlin ist den Bayern in diesem Punkt sehr ähnlich. Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg. Stimmt. Und was nicht passt, wird passend gemacht.

Man könnte also die Verfassung ändern und die Religionsfreiheit für Tätigkeiten im Staatsdienst einschränken. Das wäre ein verfassungspolitische Grundentscheidung, ein Schritt hin in die Laizität nach dem Muster Frankreichs. Wer Richterinnen das Kopftuch dauerhaft verbieten will, wird diesen Schritt wohl irgendwann gehen müssen.

Damit sind wir wieder beim Willen: Wollen wir das? Und will Herr Bausback das? Ein Angeklagter, der sich vor einem durchschnittlichen bayerischen Gericht verantworten muss, wird nicht nur im Namen des Volkes, sondern auch im Zeichen des Kreuzes verurteilt. Das Gerichtssaal- Kruzifix gehört in Bayern zur Folklore. Damit wäre es dann vorbei.

Vorbei wäre es auch damit, intelligente, fähige Frauen für den Richterdienst zu gewinnen, die in Deutschland eine Ausbildung zur Juristin durchlaufen und aus Glaubensgründen ein Kopftuch tragen. Für sie wäre eine solche Verfassungsänderung faktisch ein Berufsverbot. Bedenkt dies alles ein Justizminister, der „Ich will nicht, dass“- Sätze sagt?

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