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Der Angeklagte Ahmad A. am Freitag in Hamburg im Gerichtssaal im Strafjustizgebäude.

© Christian Charisius/dpa/pool/dpa

Update

Mordprozess in Hamburg: Palästinensischer Messerstecher legt Geständnis ab

In Hamburg hat der Prozess gegen den Messerstecher begonnen, der in einem Supermarkt einen Mann getötet hat. Der Angeklagte legte ein Geständnis ab.

Vor dem Hamburger Oberlandesgericht (OLG) hat am Freitag der Mordprozess um den islamistisch motivierten Messerangriff in einem Supermarkt vor fünfeinhalb Monaten begonnen. Der 26-jährige Palästinenser soll in einer Art persönlicher Vergeltung gehandelt haben, als er im Juli in und vor dem Geschäft im Stadtteil Barmbek auf Menschen einstach. Ein Mann starb dabei, sechs weitere Menschen wurden verletzt.

Der Angeklagte ließ zu Prozessbeginn von seinem Anwalt ein Geständnis verlesen. „Er bekennt sich in allen Anklagepunkten ausdrücklich schuldig“, erklärte der Anwalt des 26-jährigen Angeklagten am Freitag. „Die Taten hatten aus seiner Sicht einen religiösen Hintergrund.“

Hintergrund ist der israelisch-palästinensische Konflikt

Die Anklage wurde von Yasemin Tüz, Oberstaatsanwältin bei der Bundesanwaltschaft, verlesen. A. habe "aus sonstigen niedrigen Beweggründen und heimtückisch" einen Menschen getötet und weitere verletzt, sagte sie. Nach Überzeugung der Bundesanwaltschaft handelte der Palästinenser vor dem Hintergrund des israelisch-palästinensischen Konflikts um den Jerusalemer Tempelberg. Demnach machte er Deutschland für die Zugangsbeschränkung für Muslime mitverantwortlich und wollte wahllos möglichst viele deutsche Christen umbringen. Nach Ansicht der Anklage ist der abgelehnte Asylbewerber voll schuldfähig.

Sein Anwalt sagte, der Angeklagte habe unter einer sehr großen Anspannung gestanden, aus der heraus er die Taten begangen habe. Der Prozess hatte am Morgen unter hohen Sicherheitsvorkehrungen begonnen.

In seiner Flüchtlingsunterkunft wurde eine kleine, selbstgebastelte Fahne des Islamischen Staats (IS) gefunden. Doch die Terrormiliz hat sich nicht zu der Messerattacke bekannt. Andere Hinweise auf die Einbindung in Dschihadistennetzwerke fanden die Ermittler nicht. Der Mann ist deshalb wegen Mordes und Mordversuchs angeklagt, allerdings nicht wegen Terrorismus. (dpa/AFP)

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