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Die drei Männer organisierten eine Überfahrt, bei der mindestens 13 Menschen starben.

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Update

Landgericht Traunstein: Drei Schleuser wegen Tod von Flüchtlingen verurteilt

Sie machten aus der Not der Menschen ein Geschäft - und verursachten den Tod von mehreren Flüchtlingen. Dafür müssen drei Männer nun in Haft.

Im Prozess um den Tod von 13 Flüchtlingen auf dem Mittelmeer hat das Landgericht Traunstein am Freitag drei Schleuser zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Der 27 Jahre alte Hauptangeklagte bekam vier Jahre Haft, der Bootsführer zweieinhalb Jahre. Der Mann, der wie die Mitangeklagten aus Aleppo kommt, lebte zuletzt im bayerischen Burghausen, weshalb der Prozess in Bayern verhandelt wurde.
Den dritten einschlägig vorbestraften Angeklagten, der als eine Art Vermittler wirkte, verurteilte das Gericht unter Einbeziehung der früheren Strafe zu zwei Jahren auf Bewährung.

Mindestens 13 Menschen waren gestorben

Die Schleuserfahrten hatten vom türkischen Izmir über das Mittelmeer nach Griechenland geführt. Bei einer der Passagen im September 2015 stieß das völlig überladene und unbeleuchtete Schlauchboot mit den Flüchtlingen kurz vor der Insel Lesbos nachts mit einem Frachter zusammen. 13 Menschen starben, zwei Kinder werden bis heute vermisst.

Der Hauptangeklagte soll laut Anklage syrische Landsleute in der Türkei angesprochen und die lebensgefährlichen Bootsfahrten vermittelt haben. Der 24-jährige Bootsführer, der das Unglücksboot gesteuert hatte, bekam zweieinhalb Jahre Haft wegen Einschleusens von Ausländern mit Todesfolge. Er war wie andere aus den Reihen der Flüchtlinge als Bootsführer rekrutiert worden. Diese Männer mussten dann im Gegenzug nicht die sonst üblichen 800 bis 1200 Dollar für die Schleusung zahlen. Nach Ansicht der Richter war das Unglück für ihn aber "voraussehbar und vermeidbar", wie der Sprecher sagte. Es sei absehbar gewesen, dass in der Meerenge Frachtschiffe kreuzen.

Die Anklage hatte höhere Strafen gefordert

In das Urteil gegen den dritten Angeklagten floss demnach eine vom Amtsgericht Berlin verhängte Vorstrafe wegen Schleuserdelikten ein. Er hatte das Geld von den Flüchtlingen entgegen genommen und weitergeleitet. Der Haftbefehl gegen den 34-Jährigen wurden dem Gerichtssprecher zufolge im Gerichtssaal aufgehoben, weil er bereits wegen des Berliner Urteils sechs Monate und im aktuellen Fall neun Monate in Untersuchungshaft gesessen hatte.

Die Urteile fielen damit erheblich milder aus als von den Anklagevertretern gefordert. Die Staatsanwaltschaft hatte lange Haftstrafen zwischen viereinhalb und zwölfeinhalb Jahren verlangt. (dpa/AFP)

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