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Will die Arbeitgeber wieder an Beitragserhöhungen beteiligen: Hilde Mattheis (SPD).

© dpa

Krankenkassenbeiträge: SPD streitet über Beteiligung der Arbeitgeber

Von den drohenden Beitragssteigerungen in der Krankenversicherung sind die Arbeitgeber nicht betroffen. In der SPD streiten sie nun darüber, wie lange das so bleiben kann.

Nach der Ankündigung von Beitragserhöhungen für die Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung ist in der SPD erneut Streit über die eingefrorenen Arbeitnehmerbeiträge entbrannt. Er halte es trotz dieser Prognosen für „vertretbar“, den Arbeitgeberanteil für die volle Legislatur bei 7,3 Prozent zu belassen, sagte der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Karl Lauterbach dem Tagesspiegel. Die gesundheitspolitische Sprecherin der Fraktion, Hilde Mattheis, dagegen forderte, den Arbeitgeberbeitrag „sukzessive anzuheben“, sobald der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz über 0,9 Prozent steige. Nach den Vorhersagen des Krankenkassen-Spitzenverbandes wäre dies schon im nächsten Jahr der Fall.

Mattheis fordert "klares politisches Signal"

Die SPD müsse den Bürgern „ein klares politisches Signal senden“, sagte Mattheis dem Tagesspiegel. „Es kann nicht sein, dass die Arbeitnehmer alle künftigen Kostensteigerungen allein zu tragen haben.“ In der Protokollnotiz des Koalitionsvertrages sei vereinbart, die Arbeitgeber wieder stärker heranzuziehen, sobald die Arbeitnehmer-Belastungen erheblich würden. Bei einem durchschnittlichen Zusatzbeitrag von mehr als 0,9 Prozent sei dies aus ihrer Sicht erreicht.

Auch Lauterbach betonte, dass der Arbeitgebersatz im Koalitionsvertrag „nur auf Zeit festgeschrieben“ sei. Langfristig müssten die Beiträge wieder paritätisch bezahlt werden, weil die riesige demografische Herausforderung anders nicht zu bewältigen sei. Jedoch gebe es keinen Anlass, schon jetzt daran zu rütteln.

Lauterbach: Drohkulisse der Kassen

Die Kassen hätten mit ihrer Beitragssatz-Prognose „eine Drohkulisse aufgebaut“, um die Gesetzgebung zu beeinflussen, sagte der SPD-Politiker. „Für die allermeisten" werd sich der Arbeitnehmerbeitrag in dieser Legislatur "gar nicht erhöhen“. Und die anderen hätten „jederzeit die Möglichkeit, zu einer günstigeren Kasse zu wechseln“ - was bisher viel zu selten geschehe.

Nach den Berechnungen des Spitzenverbands der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) werden die Zusatzbeiträge für die 53,3 Millionen GKV-Mitglieder im kommenden Jahr um 0,2 bis 0,3 Prozentpunkte steigen. Bis zum Jahr 2019 könnten sie 1,4 bis 1,8 Prozent erreichen. Das bedeutet für die Versicherten Zusatzkosten von bis zu 445 Euro im Jahr. Der Grund seien die geplanten Reformen sowie weitere strukturell bedingte Ausgabensteigerungen,

Nach einer Aufstellung des Verbands erheben derzeit genau 50 der insgesamt 124 gesetzlichen Krankenkassen einen Zusatzbeitrag von 0,9 Prozent. Bei ihnen waren im April knapp 61 Prozent aller GKV-Mitglieder versichert. 26,8 Prozent haben eine günstigere Kasse, sie zahlen lediglich einen Zusatzbeitrag von 0,8 Prozent. Und 5,4 Prozent müssen dafür sogar nur 0,3 Prozent aufbringen.

54 Euro mehr als der Arbeitgeber

Auch die Opposition drängt auf eine schnelle Rückkehr zur paritätischen Finanzierung. Zusatzbeiträge von 1,8 Prozent bedeuteten, dass ein Versicherter mit 3000 Euro Bruttoeinkommen jeden Monat 54 Euro mehr zu zahlen habe als sein Arbeitgeber, rechnete der gesundheitspolitische Sprecher der Linken, Harald Weinberg, vor. "Das ist ungerecht und muss geändert werden."

Die Grünen wandten sich ebenfalls dagegen, den Versicherten Ausgabensteigerungen allein aufzubürden. Das Einfrieren der Arbeitgeberbeiträge sei angesichts der Kosten des medizinischen Fortschrittes "völlig aberwitzig" und der Bevölkerung auch nicht zu vermitteln, sagte ihre gesundheitspolitische Sprecherin Maria Klein-Schmeink dem Tagesspiegel.

In der nächsten Wahlperiode werde diese Regelung mit Sicherheit wieder einkassiert, prophezeite sie. Und schon jetzt räche sich, "dass die große Koalition das Geld der Versicherten mit vollen Händen ausgibt, Strukturreformen nicht anpackt und eine solide und gerechte Finanzierung der Gesundheitsversorgung durch eine Bürgerversicherung in ihrem Koalitionsvertrag ausgeklammert hat“.

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