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Unzulässige Mauschelei in Sachsen? AfD-Chefin Frauke Petry

© picture alliance /dpa/Lukas Schulze

Kandidatenauswahl bei der AfD: Juristen fordern wegen Petrys Mauschelei Neuwahlen in Sachsen

Für die sächsische Landtagswahl 2014 ließ AfD-Chefin Frauke Petry einen unliebsamen Kandidaten von der Landesliste streichen. Rechtsexperten halten das für unzulässig.

Juristen halten die Landtagswahl in Sachsen vor gut zwei Jahren für ungültig, weil die rechtspopulistische AfD einen unliebsamen Kandidaten von ihrer Wahlliste gestrichen haben soll. Der Landtag sei "wegen der unzulässigen Streichung des AfD-Kandidaten nicht verfassungsgemäß zusammengesetzt", sagte der Düsseldorfer Parteienrechtsexperte Martin Morlok dem "Spiegel". "An Neuwahlen führt kein Weg vorbei."

Im Juni 2014 hatte der Landesvorstand der AfD Sachsen unter Leitung der jetzigen Bundeschefin Frauke Petry beschlossen, den Kandidaten Arvid Samtleben von der Liste zur Landtagswahl streichen zu lassen, obwohl dieser von einem Parteitag demokratisch gewählt worden war. Samtleben hatte erfolglos bei der Landeswahlleiterin Beschwerde eingelegt. Ohne die Streichung säße Samtleben er heute im Landtag.

Auch Sophie Schönberger, Professorin für Staats- und Verwaltungsrecht an der Universität Konstanz sieht einen Verstoß. "Der Landeswahlausschuss hätte die gesamte AfD-Liste zurückweisen müssen. Die Streichung eines gewählten Kandidaten durch den Vorstand aus politischen Gründen ist ein klarer Verstoß gegen das Gebot innerparteilicher Demokratie", sagte sie dem "Spiegel".

Der Thüringer AfD-Landeschef Björn Höcke rät Petry nun, das Thema Sachsen-Wahl rasch zu klären. "Ich denke, dass es sich allenfalls um einen Formfehler handelt, den Frauke Petry mit Leichtigkeit durch Vorlage der entsprechenden Beweise aus der Welt schaffen kann", sagte Höcke.

Die AfD hatte bei der Landtagswahl in Sachen Ende August 2014 aus dem Stand 9,7 Prozent geholt. (Tsp)

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