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Ziel von Nazi-Pilgern: Hitlers Geburtshaus in Braunau.

© Reuters

Hitlers Geburtshaus: Eigentümerin zu Recht enteignet

Um Nazi-Pilger in Braunau zu verhindern, wurde die Eigentümerin von Hitlers Geburtshaus enteignet. Zu Recht, wie höchstrichterlich entschieden wurde. Jetzt können bauliche Umbaumaßnahmen des Geländes vorgenommen werden.

Die Eigentümerin des Geburtshauses von Adolf Hitler ist nach einem Urteil des österreichischen Verfassungsgerichtshofs (VfGH) zu Recht enteignet worden. Die Maßnahme sei im öffentlichen Interesse geboten gewesen, sie sei verhältnismäßig und nicht entschädigungslos. „Sie ist daher nicht verfassungswidrig“, urteilte das oberste österreichische Gericht am Freitag. In dem Haus in Braunau am Inn war der spätere Diktator Adolf Hitler (1889-1945) geboren worden.
Bauliche Veränderungen, die dem Haus und dem angrenzenden Gelände den Wiedererkennungswert nähmen und so die Symbolkraft entzögen, seien nur möglich, wenn der Bund die volle Verfügungsgewalt über das Objekt erlange. Die Enteignung sei auch deshalb verhältnismäßig, weil sich der Bund in der Vergangenheit mehrfach erfolglos bemüht habe, das Haus zu kaufen.

Das Haus steht seit 2011 leer

Die Eigentümerin hatte vor dem Verfassungsgerichtshof (VfGH) dagegen geklagt, weil aus ihrer Sicht eine Umgestaltung auch ohne Enteignung möglich wäre. Außerdem akzeptierte sie nicht, dass auch das angrenzende Areal vom Staat kassiert worden war. Mit einer völligen Umgestaltung des Areals will der Staat verhindern, dass Neonazis und Rechtsextremisten zu diesem Ort pilgern.

Mit kurzen Unterbrechungen war die öffentliche Hand seit mehr als 60 Jahren Mieterin des Hauses. Darin waren zunächst eine Schule, später über Jahrzehnte eine Behindertenwerkstätte untergebracht. Seit 2011 stand das denkmalgeschützte Gebäude leer. (dpa)

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