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Der Schriftzug der Social Media-Plattform Facebook ist auf einem Handy zu sehen.

© Tobias Hase/dpa

Hass und Gewalt im Internet: "Guardian" veröffentlicht Facebooks geheime Kommentarregeln

Die britische Zeitung "Guardian" hatte Einblick in Handbücher für Facebook-Mitarbeiter. Ein Kommentar wie "Ich hoffe, dich bringt jemand um" darf demnach stehen bleiben. Mordaufrufe gegen den US-Präsidenten nicht.

Das soziale Netzwerk Facebook steht häufig in der Kritik, Hasskommentare und Aufrufe zu Gewalttaten nicht immer zu löschen. Viele User fragen sich: Wie arbeitet Facebook überhaupt, nach welchen Kriterien gehen die Moderatoren vor? Welche Kommentare dürfen stehenbleiben, welche nicht?

Die britische Zeitung "The Guardian" hat eigenen Angaben zufolge Einblick erhalten in interne Handbücher für Facebook-Mitarbeiter. Es geht um Gewalt, Rassismus, Hasskommentare, Terrorismus und Pornografie. Wenn jemand eine Beschwerde über einen Kommentar bei Facebook einreicht, haben die dortigen Mitarbeiter rund zehn Sekunden Zeit, um zu entscheiden, ob der Beitrag gelöscht wird oder nicht. Dem "Guardian" zufolge gibt es für alle Entscheidungen Richtlinien.

Mordaufrufe gegen den US-Präsidenten müssen demnach gelöscht werden. Ein Kommentar wie "Jemand soll Trump erschießen" solle beispielsweise unmittelbar gelöscht werden. Denn der Präsident gelte als Staatsoberhaupt als "angreifbare Person".

Bei anderen Aufrufen zu Gewalt wird dem "Guardian" zufolge allerdings erheblich unterschieden: Einträge wie "Um einer Schlampe das Genick zu brechen, stelle sicher, dass du am meisten Druck auf die Mitte des Halses anwendest" könnten ebenso stehenbleiben wie "Fick dich und sterbe" oder "Ich hoffe, dich bringt jemand um". Denn hier sei keine "ernstzunehmende Bedrohung" zu erkennen, soll es in den mehr als hundert Handbüchern heißen.

Videos von Abtreibungen sollen erlaubt sein

Auch Videos von Tötungen sollen die Facebook-Mitarbeiter nicht unbedingt entfernen. "Videos von gewaltsamen Todesfällen sind verstörend, können aber helfen ein Bewusstsein zu schaffen", zitiert der "Guardian" aus den Richtlinien. "Bei Videos, glauben wir, dass Minderjährige geschützt werden müssen und Erwachsene wählen können sollen." Die Videos sollen deshalb mit einem entsprechenden "Verstörend"-Hinweis für die Nutzer versehen werden. Auch Videos von Abtreibungen sollen erlaubt sein, solange keine Nacktheit gezeigt wird.

Bei Selbstverletzungen sei man bei Facebook nicht so streng mit dem Löschen von Videos oder Bildern. Man wolle verstörte Menschen nicht zensieren oder bestrafen. Videos von Tiermissbrauch sollen ebenfalls unter Umständen stehen bleiben, nämlich dann, wenn sie das Bewusstsein wecken, den Missbrauch zu verurteilen. Wenn die Videos die Grausamkeit gegen die Tiere feiern, sollen sie gelöscht werden.

Am Ende zitiert der "Guardian" eine nicht identifizierte Quelle mit den Worten: "Facebook ist nicht in der Lage, seine Inhalte zu kontrollieren." Das Netzwerk sei zu schnell zu groß geworden. Angesichts der Masse an Inhalten und Kommentaren komme man bei der Kontrolle nicht mehr hinterher.

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