zum Hauptinhalt
Finanzielle Belastung. Je nach Krankenkasse müssen die Arbeitnehmer derzeit bis zu 1,7 Prozentpunkte mehr aufbringen als die Arbeitgeber.

© Maurizio Gambarini/dpa

Gesetzliche Krankenversicherung: Schluss mit eingefrorenen Arbeitgeberbeiträgen

Den Sozialdemokraten waren die eingefrorenen Arbeitgeberbeiträge ein dauerndes Ärgernis. Nun soll die gesetzliche Krankenversicherung wieder paritätisch finanziert werden.

"Wir werden die Parität bei den Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung wieder herstellen", heißt es in dem 28-seitigen Abschlusspapier der Sondierungen, auf das sich die Spitzen von Union und SPD nach einer Marathonsitzung in der Nacht auf den Freitag verständigt haben. Damit haben sich die Sozialdemokraten in diesem Punkt durchgesetzt – und dafür ihr großes Projekt einer Bürgerversicherung hintan gestellt.

Die Verschärfung kam 2013

Dass Arbeitnehmer und Arbeitgeber den gleichen Beitrag zur Krankenversicherung aufzubringen haben, war sei 1951 Gesetz. Formell aufgegeben wurde die Parität im Juli 2005. Seither hatten die Arbeitnehmer 0,9 Prozent ihres Beitragssatzes allein zu tragen. Die Verschärfung kam dann 2013: Die Große Koalition verständigte sich darauf, die Arbeitgeberbeiträge bei 7,3 Prozent einzufrieren und alle Kostenerhöhungen allein den Arbeitnehmern aufzubrummen.

Zur Überraschung und zum Ärger vieler gab damals auch der Juniorpartner SPD dieser Änderung seinen Segen. Allerdings rechtfertigten sich die Genossen später damit, dass es zum Koalitionsvertrag noch eine vertrauliche Protokollnotiz gebe, wonach die Arbeitgeber im Gesundheitswesen „langfristig nicht vom Kostenanstieg ausgenommen“ blieben.

Die steigenden Kosten im Gesundheitswesen müssen die Arbeitnehmer seither dennoch alleine wuppen. Das Mittel dafür sind sogenannte Zusatzbeiträge, die von den Kassen individuell und je nach Bedarf erhoben werden können und nach oben nicht begrenzt sind. Momentan sind sie noch nicht das große Problem: Das Gesundheitsministerium hat den Durchschnittswert dafür zum Jahr 2018 wegen der guten Finanzlage sogar von 1,1 auf 1,0 Prozent reduziert.

Zusatzbelastung von bis zu 1,7 Prozentpunkten

Aber die Belastung ist unterschiedlich. Die günstigste bundesweite Krankenkasse, die HKK, verlangt derzeit einen Zusatzbeitrag von 0,59 Prozent. Die beiden teuersten, die Securvita und die Viactiv, sind derzeit bei 1,7 Prozent - zusätzlich zu dem gesetzlich festgelegten und gemeinsam getragenen allgemeinen Beitragssatz für alle von 14,6 Prozent.

Und natürlich handelte es sich bei dem Thema um eine sozialpolitische Zeitbombe. Aufgrund des medizinischen Fortschritts und der auch aus anderen Gründen beständig wachsenden Kosten im Gesundheitswesen war klar, dass sich Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil immer stärker spreizen würden. Deshalb war nun auch die Union mit dem Kompromissvorschlag in die Koalitionssondierungen gegangen, dafür zumindest eine Obergrenze einzuziehen.

Fehlender Kostendruck der Arbeitnehmer

Die SPD dagegen verlangte die komplette Rückkehr zur Parität. Schließlich sind für die nächsten Jahre aufgrund teurer Reformen und wahrscheinlich weniger sprudelnden Versicherungseinnahmen stärkere Beitragserhöhungen zu erwarten. Experten beklagten sich zudem darüber, dass durch die eingefrorenen Arbeitgeberbeiträge auch der nötige Spardruck auf die Kassen-Haushälter fehle. Beitragserhöhungen könnten ohne den Widerstand des Unternehmerlagers nun viel leichter durchgewunken werden.

Kritiker aus der Wirtschaft dagegen hatten vorgerechnet, dass die Wiederherstellung der vollen paritätischen Finanzierung die Arbeitgeber mit fünf Milliarden Euro belaste – und davor gewarnt, dass dies Wachstum und Beschäftigung gefährde.

Sozialverbände sind angetan

Sozialverbände begrüßten die geplante Rückkehr zur Beitragsparität. VdK-Präsidentin Ulrike Mascher sprach von "guten Nachrichten" für die Versicherten. "Endlich wird die einseitige Belastung der Versicherten beendet und die gesetzliche Krankenversicherung wieder solidarisch finanziert." Vor dem Hintergrund ständig steigender Gesundheitskosten sei "das bewährte Solidarprinzip nötiger denn je", betonte der Präsident des Sozialverbands Deutschland (SoVD), Adolf Bauer.

Auch der Präsident der Bundesärztekammer, Frank Ulrich Montgomery, nannte die geplante Rückkehr zur paritätischen Finanzierung "durchaus sinnvoll".

Zur Startseite