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Geheim geht es zu beim Verfassungsschutz. So soll es bleiben - nach dem Willen der Behörde.

© dpa

Geheimdienste: Urteil: Verfassungsschutz darf über Journalisten-Bespitzelung schweigen

Das Kölner Verfassungsschutz-Bundesamt ist mit bestimmten Datenbank-Abfragen überfordert, meint das Kölner Verwaltungsgericht

Das Bundesamt für Verfassungsschutz muss keine Auskunft geben, in welchem Umfang es Journalisten und Parlamentarier überwacht. Das Kölner Verwaltungsgericht hat jetzt eine entsprechende Informationsklage des Tagesspiegels abgewiesen. Die Anfragen wurden gestellt, nachdem 2013 bekannt wurde, dass Niedersachsens Verfassungsschutz rechtswidrig Journalisten bespitzelt hat.

Das Kölner Gericht meinte in der mündlichen Verhandlung, die gewünschten Daten seien nicht abrufbar, sondern müssten erst in den Datenbanken ermittelt werden. So weit reiche der presserechtliche Auskunftsanspruch jedoch nicht.

Zudem müsse erwogen werden, ob der Geheimdienst nicht generell berechtigt sei, Auskünfte zu operativen Aufgaben zu verweigern. Das Urteil ist nicht rechtskräftig (Az. 5 K 5906/14). Im Eilverfahren war die Tagesspiegel-Klage zuvor ebenfalls abgewiesen worden. Schlagzeilen machte das Bundesamt auch im vergangenen Jahr, weil Behördenchef Hans-Georg Maaßen Journalisten wegen Geheimnisverrats angezeigt hatte. Die Ermittlungen wurden nach öffentlichen Protesten und einer Intervention von Justizminister Heiko Maas (SPD) eingestellt.

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