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Bei einer gemeinsamen Anti-Terror-Übung sollen im Februar Bundeswehr und Polizei zusammenwirken.

© Christian Charisius/pa/dpa

Februar 2017: Bundeswehr und Polizei üben gemeinsam für den Terrorfall

Im Februar nächsten Jahres soll es eine gemeinsame Anti-Terror-Übung von Bundeswehr und Polizei geben. Kritiker fürchten eine Ausweitung des Bundeswehr-Einsatzes im Innern.

Trotz aller Vorbehalte in SPD und Opposition werden Bundeswehr und Polizei im Februar für einen gemeinsamen Anti-Terror-Einsatz im Inland üben. Darauf verständigten sich Bundesinnenminister Thomas de Maizière und Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen (beide CDU) am Mittwoch in Berlin mit den maßgeblichen Landesinnenministern.

Die Übung soll in vier Bundesländern stattfinden, die in den nächsten Tagen festgelegt werden. Interesse hatten bereits sehr früh Baden-Württemberg, Sachsen-Anhalt und das Saarland bekundet. Ob sich weitere Übungen anschließen werden, ist unklar.

De Maizière sagte, es handele sich um „Vorsorge für eine unwahrscheinliche, aber denkbare Situation“. Dabei gehe es um „komplizierte, über Tage andauernde, schwierige Terrorlagen“. Er betonte, dass die Polizei die Entscheidung treffe, welche Hilfe sie benötige. Als Beispiele nannte der CDU-Politiker Transport, Aufklärung oder Verkehrskontrollen durch Feldjäger.

Für die von den Sozialdemokraten regierten Länder saß der nordrhein-westfälische Innenminister Ralf Jäger am Tisch. Er rief zur Sachlichkeit in der Debatte auf: „Ich finde, ganz unaufgeregt und ganz unideologisch sollten wir uns diesem Szenario nähern“, sagte er.

Auf die gemeinsamen Übungen hatte sich die große Koalition in Berlin bereits im Juli in ihren Beratungen über das neue Weißbuch zur Sicherheitspolitik verständigt. Trotzdem gibt es in der SPD weiter Bedenken. Die Sozialdemokraten fürchten eine schleichende Ausweitung der Bundeswehr-Kompetenzen im Inland.

Leyen hatte Feldjäger und Sanitäter der Bundeswehr bereits beim Amoklauf von München in Bereitschaft versetzt, weil die Polizei zunächst von einer „akuten Terrorlage“ ausging. Die Bundeswehr darf der Polizei und anderen Bundesbehörden laut Grundgesetzartikel 35 Amtshilfe leisten, wenn diese angefordert wird. Beispiele dafür sind mehrere Einsätze bei Hochwasserkatastrophen oder zuletzt die Flüchtlingshilfe.

Ein Bundeswehreinsatz im Innern ist umstritten. Vor allem für eine Grundgesetzänderung zeichnet sich keine Mehrheit ab. Die Regierung will daher die Spielräume nutzen, die die Verfassung einräumt. Das Bundesverfassungsgericht hatte es der Bundeswehr 2012 erlaubt, bei einem Anschlag „katastrophischen Ausmaßes“ auch hoheitliche Aufgaben auszuüben, also beispielsweise bei Verkehrskontrollen auch Zwang auszuüben. (dpa, Reuters)

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