zum Hauptinhalt
Sachsens Ministerpräsident Stanislaw Tillich nimmt den Abschlussbericht einer Expertenkommission zum Fall "Albakr" entgegen.

© Sebastian Kahnert/dpa

Expertenkommission zum Fall Albakr: Abschlussbericht offenbart Pannen bei Fahndung

Der Bericht einer Expertenkommission zum Fall Jaber Albakr zeigt eklatante Schwächen bei der Terrorabwehr. Für mehr Sicherheit wird eine „Kultur der Zuständigkeit“ gefordert.

Das Gute am Fall des Jaber Albakr sei letztlich, dass ein offenbar „unmittelbar bevorstehender Terroranschlag“ verhindert werden konnte, konstatiert Herbert Landau, früherer Richter am Bundesverfassungsgericht und in den letzten drei Monaten Vorsitzender der Expertenkommission, die das Geschehen um die zunächst gescheiterte Festnahme des mutmaßlichen IS-Terroristen und dessen späteren Suizid in einem sächsischen Gefängnis untersucht hat.

Viel mehr Positives kann das von ihm geleitete Team dem Einsatz von Polizei und Justiz in seinem Abschlussbericht allerdings nicht abgewinnen. „Ausgesprochen gut und erfolgreich“ habe eigentlich nur die Zusammenarbeit von Behörden und Diensten geklappt, die zur Identifizierung des 22-jährigen Syrers, der als Flüchtling nach Deutschland gekommen war, geführt habe, sagt Landau, vor allem im Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum von Bund und Ländern (GTAZ). Bei Polizeieinsatz und Justizvollzug dagegen Pleiten, Pech und Pannen.

Der Abschlussbericht der Kommission offenbart eklatante Fehler im Zusammenspiel von Bundes- und sächsischen Behörden, fehlende Führungs- und Kommunikationsstrukturen, personelle und persönliche Überforderungen, mangelnde kulturelle und sprachliche Kompetenzen und vor allem eines: fehlende Erfahrung.

Kommission empfiehlt Gesetzesänderungen

Hart gehen die Experten mit Generalbundesanwalt Peter Frank ins Gericht, der die Ermittlungen zu spät an sich gezogen habe, obwohl ihm das zwei Mal vom GTAZ angetragen worden sei. Auch die Zurückhaltung des Bundeskriminalamts, den Zugriff in Chemnitz zu übernehmen, sei zumindest „sachwidrig“ gewesen, sagt Landau. „Wir hätten uns gewünscht, dass beide große Bundesbehörden beherzter und offensiver die Sache angegangen wären.“

Die Kommission empfiehlt deshalb Gesetzesänderungen, die es künftig ermöglichen sollen, „die Behörde des Generalbundesanwalts in vergleichbaren Fällen stärker in die Pflicht zu nehmen“. Gerade mit Blick auf den Anschlag auf den Berliner Weihnachtsmarkt sei von den Behörden ein Denken „über die Grenze des eigenen Zuständigkeitsbereichs hinweg“ gefragt, meint Landau. Eine „Kultur der Unzuständigkeit“ könne sich Deutschland angesichts der Herausforderung nicht leisten.

So habe Franks späte Übernahme des Falls weitere Möglichkeiten eröffnet, „Schäden anzurichten“, meinen die Experten. Und davon hat die sächsische Polizei laut Landau „zum Teil in ganz erheblichem Umfang“ Gebrauch gemacht. Schon die Übernahme der Einsatzführung durch das sächsische LKA sei ein Fehler gewesen, meint der Jurist.

Unklarheiten bei Einsatzführung und Kommunikation

Besser wäre es gewesen, wenn eine mit großen Lagen vertraute Polizeidirektion - in diesem Fall die PD Chemnitz - einen Führungsstab gebildet hätte. „Das LKA verfügt über einen solchen Stab nicht, auch nicht über die personellen Ressourcen“, sagt Jürgen Jacobs, ehemaliger Inspekteur der Polizei Brandenburg und wie der frühere Chef des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Heinz Fromm, und die Psychologin und Ex-Leiterin der JVA Celle, Katharina Bennefeld-Kersten, Mitglied des Expertenteams. Dies habe zu Unklarheiten bei Einsatzführung und Kommunikation geführt und zu einer Fehleinschätzung der Polizeiführer, sagt Landau: Nicht die Abwehr eines bevorstehenden Terroranschlags habe im Mittelpunkt gestanden, sondern die Festnahme eines Verdächtigen.

Doch diese Festnahme scheiterte in Chemnitz, obwohl Jaber Albakr bereits von einer Beamtin eindeutig identifiziert gewesen sei, diese Information aber nicht bei den Beamten des Spezialeinsatzkommandos ankam. Dadurch konnte der mutmaßliche Selbstmordattentäter entkommen - bis nach Leipzig, wo er dann nicht von der Polizei, sondern von Landsleuten erkannt und überwältigt wurde. Auch bei der Behandlung des Terrorverdächtigen in der JVA Leipzig, wo sich Albakr zwei Tage später in der Zelle erhängte, habe die Fremdgefährdung im Vordergrund gestanden, sagt Bennefeld-Kersten. Dadurch sei die Suizidgefahr in den Hintergrund getreten.

Sie mahnte für künftige Fälle eine engere Zusammenarbeit der Länder an, etwa einen „länderübergreifenden Fachkräftepool“. An der Beurteilung der Gefängnispsychologin, die keine unmittelbare Suizidgefahr bei Albakr hatte feststellen können, sei jedoch nichts zu bemängeln. Ob sein Tod zu verhindern gewesen wäre, lasse sich im Nachhinein unmöglich sagen.

Die sächsische Staatsregierung, die die unabhängige Kommission eingesetzt hatte, zieht unterdessen erste Konsequenzen. Neben der Einrichtung spezieller Hafträume für suizidgefährdete Gefangene - wie von Justizminister Sebastian Gemkow (CDU) angekündigt - soll künftig auch die Einsatzführung bei vergleichbaren Fällen in den zuständigen Polizeidirektionen liegen, sagt Innenminister Markus Ulbig. Und: „Wir werden üben, üben, üben, um in Zukunft besser zu werden.“ (dpa)

Zur Startseite