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Der EuGH hat die anlasslose Vorratsdatenspeicherung in der EU gekippt.

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Update

Europäischer Gerichtshof (EuGH): Urteil schreibt strenge Auflagen bei Vorratsdatenspeicherung vor

Der EuGH hat die anlasslose Vorratsdatenspeicherung in der EU untersagt. Möglich ist sie weiterhin bei einer konkreten Bedrohung. Das Urteil hat auch für Deutschland eine große Bedeutung.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die umstrittene Praktik der weitreichenden Vorratsdatenspeicherung in der EU gekippt. Sie lasse „sehr genaue Schlüsse auf das Privatleben“ der Menschen zu, begründete der EuGH am Mittwoch in Luxemburg sein Urteil. Ausnahmen sind demnach bei konkreter Bedrohung der öffentlichen Sicherheit und zur Bekämpfung schwerer Straftaten weiter möglich.

Die Richter entschieden zudem, dass Behörden in der Regel nur dann Zugang zu den auf Vorrat gespeicherten Daten erhalten dürfen, wenn dies zuvor von einem Gericht oder einer anderen unabhängigen Stelle erlaubt wurde. Außerdem müssen die Daten innerhalb der EU gespeichert werden. Anlass für das Urteil sind laufende Verfahren in Schweden und Großbritannien. Unklar ist noch, ob auch Deutschland sein Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung ein weiteres Mal überarbeiten muss.

Das Gesetz hat hierzulande eine lange und wechselvolle Geschichte: Im Jahr 2006 zwang eine EU-Richtlinie Deutschland, eine Vorratsdatenspeicherung einzuführen. Das entsprechende Gesetz trat dann Anfang 2008 in Kraft. Allerdings wurde es im März 2010 vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt. Auch die zugrunde liegende EU- Richtlinie erklärte der EU-Gerichtshof im April 2014 wegen der Unvereinbarkeit mit der Charta der Grundrechte der EU für ungültig. Ein neues Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung wurde in Deutschland im Oktober 2015 verabschiedet und trat im Dezember 2015 in Kraft.

Vorgeschrieben wurde, dass Telekommunikationsunternehmen die Telefon- und Internetverbindungsdaten aller Bürger zehn Wochen lang speichern – aber nicht länger. Dazu gehören die Rufnummern der beteiligten Anschlüsse, Zeitpunkt und Dauer der Anrufe sowie die IP-Adressen von Computern, aber nicht die Inhalte der Gespräche. E-Mails sind von der Speicherung ausgenommen. Für Standortdaten, die bei Handy-Gesprächen anfallen, war eine verkürzte Speicherfrist von vier Wochen vorgesehen.

In der SPD gab es damals kontroverse Diskussionen. 11 Landesverbände hatten sich dagegen ausgesprochen, Sigmar Gabriel aber beharrte darauf. Auch Justizminister Heiko Maas, der anfangs gegen die Vorratsdatenspeicherung gewesen war, verteidigte die neue Regelung mit dem Hinweis, dass im Gegensatz zur früheren Regelung nun weniger Daten gespeichert würden. Sie würden kürzer aufbewahrt, und es gebe hohe Hürden für den Zugriff.

Grüne bezeichnen Vorratsdatenspeicherung als Chimäre

Thomas Jarzombek, Sprecher der Union für digitale Agenda, glaubt heute nicht, dass sich durch das EuGH-Urteil etwas ändern wird. „Als wir das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung gemacht haben, haben wir sehr genau auf die Urteile von EUGH und Bundesverfassungsgericht geschaut.“ Das Gesetz erfülle alle Kriterien. Jarzombek ist ein starker Befürworter der Vorratsdatenspeicherung. Er sagt: „In der aktuellen Situation ist die Vorratsdatenspeicherung so wichtig wie noch nie. Wenn wir Attentäter schnappen können, dann nur auf Grund digitaler Spuren, die wir durch die Speicherung haben.“ Man dürfte sich gar nicht vorstellen, was wir in heutigen Zeiten ohne diese Daten tun würden.

Konstantin von Notz, netzpolitischer Sprecher der Grünen, bezeichnet die Vorratsdatenspeicherung als „Chimäre“. „Es gibt keinen Nachweis, dass sich die Sicherheit durch diese Praktik erhöht.“ In seinen Augen ist das Urteil der EuGh sehr erfreulich. Eine Überarbeitung des Gesetzes in Deutschland sei nun zwingend, wenn man nicht in die nächste Verfassungsklage hineinlaufen wolle. „Aber mein Glauben an die Einsichtsfähigkeit der Großen Koalition ist gering. Die werden das billigend in Kauf nehmen.“ Er plädiert dafür, dass nur solche Leute überwacht werden, gegen die man einen konkreten Tatverdacht hat „und nicht 82 Millionen“.

Lars Klingbeil (SPD), der sich 2015 entschieden gegen die Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen hatte, äußert sich zurückhaltend: „Wir müssen die Urteilsbegründung abwarten, um zu wissen, was das für die deutsche Rechtsprechung heißt.“ Das Urteil sei insofern nicht überraschend, als dass der EuGH ist bei seiner Linie geblieben sei. Er lehnt die anlasslose und flächendeckende Speicherung ab. Fraglich bleibt laut Klingbeil, ob das auf die deutsche Vorratsdatenspeicherung zutrifft. Denn auch in Deutschland werde anlasslos gespeichert – der Zugriff auf diese Daten erfolge aber eben nur bei schweren Straftaten und Terrorverdacht.

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