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Der Glyphosat-Einsatz in der Landwirtschaft ist umstritten.

© Kl.-D. Gabbert/dpa

Europäische Chemikalienagentur: Glyphosat nicht krebserregend

Nach der Entwarnung durch die EU-Chemikalienbehörde wird die Zulassung des Unkrautvernichters nun höchstwahrscheinlich verlängert.

Das umstrittene Unkrautvernichtungsmittel Glyphosat ist nicht krebserregend. Diese Beurteilung teilte am Mittwoch die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) mit. Damit ist sehr wahrscheinlich, dass der Wirkstoff Glyphosat für weitere 15 Jahre in der EU zugelassen wird. Um die Verlängerung der bestehenden Zulassung von Glyphosat in der EU hatte es eine heftige Auseinandersetzung gegeben. Umweltschützer vor allem aus Deutschland, Frankreich und Italien hatten gefordert, Glyphosat vom Einsatz in der Landwirtschaft und auf öffentlichen Grünflächen radikal zu verbannen.

Sie stützen sich dabei auf Aussagen von Wissenschaftlern, dass der seit Jahrzehnten weltweit eingesetzte Wirkstoff krebserregend sein könnte. Unter anderem hatte die Krebsagentur IARC den Wirkstoff als krebserregend eingestuft. Im Gegensatz dazu war die EU-Lebensmittelbehörde Efsa zu der Einschätzung gelangt, dass Glyphosat bei vorschriftsmäßiger Dosierung nicht gesundheitsgefährdend ist. Im Rahmen des EU-Zulassungsverfahrens war es dann aber nicht zu der notwendigen Mehrheit der Stimmen unter den Mitgliedsländern für eine Verlängerung für Glyphosat gekommen. Die Zulassung des Mittels, das auf 40 Prozent aller Äcker in Deutschland zum Einsatz kommt, war Ende Juni ausgelaufen. Dann entschied sich die Kommission, die Genehmigung für zunächst 18 Monate zu verlängern und noch ein Gutachten von der EU-Chemikalienbehörde einzuholen. Dieses Urteil liegt nun vor.

Der Agrar-Experte der Grünen im Europa-Parlament, Martin Häusling, warnt dennoch: „Die Krebsgefahr ist nicht das einzige Argument gegen das Pflanzenschutzmittel.“ Die Branche zeigt sich erleichtert. Der Industrieverband Agrar teilte mit: „Glyphosat ist nicht krebserregend. Jetzt ist es an der Europäischen Kommission, die mehrfach verschobene Wirkstoffgenehmigung von Glyphosat zu erteilen.“

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