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Flüchtlinge im September 2015 an der Grenze zwischen Ungarn und Serbien.

© Balazs Mohai/dpa

EuGH-Urteil zu Flüchtlingen: Unfaire Lastenverteilung

Der Europäische Gerichtshof hat geurteilt, dass die Dublin-Regeln auch in Notsituationen gelten. Das ändert aber nichts an der Notwendigkeit, Länder wie Italien zu entlasten. Ein Kommentar.

In Deutschland sind die Bilder der Flüchtlingskrisenjahre 2015 und 2016 noch sehr präsent. In den meisten Ländern entlang der Balkanroute wurden Flüchtlinge damals einfach weitergewinkt – bis sie in Deutschland oder Österreich ankamen.

Dieses Durchwinken, auch wenn es oft aus humanitären Gründen geschah, änderte aber nichts daran, dass die Flüchtlinge in dem Land ihren Asylantrag hätten stellen müssen, in dem sie zuerst den Boden der EU betraten. So besagen es die Regeln des Dublin-Systems.

Dem hat der Europäische Gerichtshof am Mittwoch nicht widersprochen, was einerseits eine schlechte Nachricht für Länder wie Italien ist, wo derzeit die meisten Mittelmeer-Flüchtlinge ankommen. Gleichzeitig bestätigt der Richterspruch die Sichtweise in Ländern wie Deutschland oder Österreich, dass man Flüchtlinge auch wieder in Ankunftsländer wie Italien oder Griechenland zurückschicken kann.

Trotzdem brauchen die Ankunftsländer langfristig eine Entlastung – denn die Flüchtlingskrise von 2015 und 2016 könnte sich irgendwann wiederholen. Deshalb sind die Europäer auch nicht davon entbunden, endlich eine Lösung für einen gerechten Schlüssel zur Verteilung von Flüchtlingen in Notsituationen zu finden.

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