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Darstellung der Beschneidung Jesu in einer evangelischen Kirche in Sachsen

© epd

Ein Jahr Beschneidungsgesetz: Juden und Muslime loben Rechtssicherheit

Am 12. Dezember letzten Jahres sicherte der Bundestag Muslimen und Juden ausdrücklich das Recht zu, ihre männlichen Kinder beschneiden zu lassen. Doch der Streit ist nicht zu Ende.

Ein Jahr nach dem Gesetzesbeschluss des Bundestags zur religiösen Beschneidung von Jungen zeigen sich Juden und Muslime erleichtert – allerdings mit Einschränkungen. "Die Lage ist ruhig", sagte Bekir Alboga von der türkisch-islamischen Ditib dem Tagesspiegel. "Das ist normalerweise ein Zeichen, dass es keine Probleme gibt." Alboga ist derzeit Sprecher des Koordinationsrats der Muslime.

Zwar gebe es weiterhin "vorgeblich kritische, tatsächlich islamfeindliche Forderungen" nach einer Verschärfung des Gesetzes. Wichtig sei aber, dass "nun auch die Muslime Sicherheit für ihre Religionspraxis haben". Angesichts der vielen anderen Fragen, mit denen er und seine Kollegen immer wieder konfrontiert sind, sei man "froh, dass wenigstens diese jetzt erst einmal vom Tisch ist".

Der Vizepräsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, Josef Schuster, warnte jedoch. Das Ja zum Beschneidungsgesetz habe zwar "für mehr Rechtssicherheit gesorgt", sagte er dem Evangelischen Pressedienst. Die "undifferenzierte Stellungnahme" der , die männliche und weibliche Beschneidung "über einen Kamm" schere, habe aber gezeigt, dass die Debatte nicht zu Ende sei. Er nehme es keinem übel, gegen Beschneidungen zu sein, sagte Schuster, der auch Präsident der Israelitischen Kultusgemeinden in Bayern ist. Es gebe auch „hehre Motive“ gegen die religiöse Beschneidungspraxis. "In den meisten Fällen" aber sei Kritik mit mehr oder weniger versteckten antisemitischen Aussagen vermischt worden.

Reaktion auf ein Urteil

Das Gesetz, wonach Beschneidungen nach den Regeln ärztlicher Kunst weiter zulässig sind, wurde am 12. Dezember 2012 vom Bundestag beschlossen. Die Forderung, das Ritual nur bei über 14-Jährigen mit deren ausdrücklicher Einwilligung zu erlauben, fand keine Mehrheit. Legal sind demnach Beschneidungen durch Ärzte oder – bei bis zu sechs Monate alten Säuglingen – durch religiöse Beschneider, sofern diese dafür ausgebildet sind. Die Regelung war die Reaktion auf ein Urteil des Landgerichts Köln, das Beschneidungen aus religiösen Gründen als strafbare Körperverletzung gewertet hatte.

Der Hamburger Strafrechtsexperte Reinhard Merkel, der auch Mitglied des Deutschen Ethikrates ist, zog eine negative Bilanz. Nach seiner Kenntnis würden die meisten jüdischen Beschneidungen in Deutschland "nach wie vor ohne jede Betäubung durchgeführt", sagte er dem Tagesspiegel, "trotz der Gesetzesvorgabe, dass die Beschneidung nach den Kunstregeln der Medizin und somit möglichst schmerzfrei zu erfolgen habe. 

"Eindeutige Rechtsverletzungen"

Zudem habe das Gesetz leider nicht verhindert, dass es in Deutschland weiterhin zu „eindeutigen Rechtsverletzungen“ bei der Beschneidung komme. Der Strafrechtler erinnerte an den Fall des Berliner Rabbiners Yehuda Teichtal, der seinen Sohn im März vergangenen Jahres nach einem alten Brauch beschneiden ließ, wonach der Beschneider das Blut der offenen Wunde vom Penis des Jungen mit dem Mund abzusaugen hat. Dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen diesen Mann  mit einer schwerlich haltbaren Begründung eingestellt habe, sei "ein sehr ungutes Zeichen", das von den Mitgliedern der ultraorthodoxen Gruppe vermutlich bundesweit als Erlaubnis aufgefasst werde, sagte Merkel. Es sei wohl nur eine Frage der Zeit, wann der erste der solcherart Beschnittenen in Deutschland an einer schweren Herpes-Infektion erkranke und dann vielleicht sogar an Hirnhautentzündung sterbe oder geistige Schäden davontrage. Wegen dieser Verfahrenseinstellung ändere daran auch der Umstand nichts, dass sich der Zentralrat der Juden und die orthodoxe Rabbinerkonferenz von der umstrittenen Praxis distanziert hätten.

Der Präsident des Deutschen Kinderschutzbundes, Heinz Hilgers, beklagte, dass es in Deutschland nach wie vor keine seriöse Forschung zum Thema Beschneidung gebe. Allerdings habe das Oberlandesgericht Hamm im September 2013 auf der Basis des neuen Gesetzes ein „sehr wegweisendes Urteil“ gesprochen. Die Richter untersagten die Beschneidung eines sechsjährigen Jungen aus Kenia, weil dieser nach eigener Aussage über den Eingriff nicht genügend informiert worden war. Dem Gesetz zufolge muss der Wille des Kindes dem Alter entsprechend berücksichtigt werden. Geklagt hatte der nicht sorgeberechtigte Vater. 

Komplikationen sind die Ausnahme

Bei älteren Jungs, die beschnitten werden sollen, bemühe man sich „gezielt um ein Stück eigene Meinungsbildung“, sagte Kristof Graf, der ärztliche Direktor des Jüdischen Krankenhauses in Berlin. Deshalb sei man in seinem Haus bestrebt, den Eingriff bei Muslimen – denen die Religion keine Beschneidung als Säugling vorschreibt – erst ab einem Alter von acht oder neun Jahren vorzunehmen. Das Gesetz habe Ruhe und Rechtssicherheit gebracht, resümierte der Mediziner. Es sei vermieden worden, dass Beschneidungen in Deutschland illegal und damit unkontrolliert erfolgten.  Das Jüdische Krankenhaus hatte die Beschneidungen auf dem Höhepunkt der Debatte für einige Monate ausgesetzt und damit erst wieder nach Absprache mit der Berliner Staatsanwaltschaft begonnen. Im vergangenen Jahr wurden in dem Klinikum nach Grafs Angaben mit 150 bis 180 Beschneidungen in etwa wieder die früheren Zahlen erreicht. Aufgrund des Gesetzes habe man sämtliche Komplikationen der vergangenen zehn Jahre ausgewertet, berichtete der Mediziner, die Zahl der Infektionen und Blutungen nach einer Beschneidung liege im Promillebereich. Und bei einem Seminar mit dem Zentralrat der Juden habe man sich überzeugt, dass auch die jüdischen Beschneider, die ihren Dienst in Synagogen und Praxen anbieten, „extrem qualifiziert“ seien – in Sachen Hygiene ebenso wie bei der Schmerzstillung. Im Regelfall werde eine Lokalbetäubungssalbe eingesetzt, sagte Graf. Absolute Schmerzfreiheit sei dadurch zwar nicht zu garantieren, aber die Injektion eines Schmerzmittels wäre für die Kinder weit traumatischer.

Wunden geschlagen

Die Beschneidungsdebatte hat nach einer jüngst veröffentlichten Oxforder Untersuchung Wunden in den jüdischen und muslimischen Gemeinden geschlagen. Wie das Team um den Oxforder Wissenschaftler Kerem Öktem herausfand, ist vor allem das Gefühl von Juden, in Deutschland sicher zu sein, deutlich schwächer geworden. Die Praxis der Beschneidung war im 19. Jahrhundert auch unter deutschen, weitgehend assimilierten Juden zeitweise umstritten, schreibt die Bamberger Rabbinerin, Beschneiderin und Urologie-Fachärztin Antje Yael Deusel. Schließlich seien aber selbst stark reformorientierte Gläubige zu dem Schluss gekommen, dass auf den Ritus nicht verzichtet werden könne, da er zentral für die jüdische religiöse Praxis sei.

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