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Der frühere SS-Mann Oskar Gröning.

© AFP

Auschwitz-Prozess in Lüneburg: Gnadengesuch von Ex-SS-Mann Oskar Gröning abgelehnt

Der 96 Jahre alte Oskar Gröning ist wegen Beihilfe zum Mord in Auschwitz zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Der frühere SS-Mann soll bald ins Gefängnis.

Der wegen Beihilfe zum Mord in 300.000 Fällen verurteilte frühere SS-Mann Oskar Gröning ist mit seinem Gnadengesuch gescheitert. Das teilte die Staatsanwaltschaft Lüneburg am Mittwoch mit. Im Lüneburger Auschwitz-Prozess war Gröning 2015 zu vier Jahren Gefängnis verurteilt worden. Der 96-Jährige soll nun zügig die Haft antreten. Die Staatsanwaltschaft Hannover hatte angekündigt, Gröning zeitnah die Ladung zum Strafantritt zu schicken. Eine Beschwerde aus Gesundheitsgründen hatte das Bundesverfassungsgericht abgewiesen.

Der „Buchhalter von Auschwitz“ genannte frühere Freiwillige der Waffen-SS hatte eingeräumt, in dem Konzentrations- und Vernichtungslager Geld aus dem Gepäck der Verschleppten gezählt und weitergeleitet zu haben. Der Bundesgerichtshof bestätigte das Urteil im September 2016. Das Bundesverfassungsgericht wies im vergangenen Dezember eine Beschwerde aus Gesundheitsgründen ab, damit war der Rechtsweg für Gröning und seinen Anwalt ausgeschöpft. Der Jurist hatte über mehrere Instanzen hinweg einen Haftantritt zu verhindern versucht und vorgebracht, der Verurteilte sei nach Auffassung eines Sachverständigen nicht haftfähig.

Ein Amtsarzt, der Gröning untersucht hatte, hatte eine pflegerische und ärztliche Betreuung zur Bedingung einer Inhaftierung des alten Mannes gemacht. Schwere Gesundheitsgefahren seien nicht erkennbar und Beeinträchtigungen könnten durch medizinische Vorkehrungen im Gefängnis Rechnung getragen werden, führte das Bundesverfassungsgericht aus. Wegen der Schwere der Taten habe die Durchsetzung des staatlichen Strafanspruchs zudem ein besonderes Gewicht.

Grönings Haft könne jederzeit unterbrochen werden, sollte sich sein Zustand verschlechtern. Der 96-Jährige soll zeitnah zum Antritt seiner Haft geladen werden, hatte eine Sprecherin der zuständigen Staatsanwaltschaft in Hannover Ende Dezember angekündigt. Grönings Anwalt und die Sprecher des niedersächsischen Justizministeriums waren am Montag für eine Stellungnahme nicht erreichbar. (dpa)

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