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Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen.

© Jane Schmidt/Bundeswehr/dpa

Casdorffs Agenda: Von der Leyen hätte es besser wissen können

Sechs Soldaten wurden strafversetzt, ein Leiter abgesetzt. Es geht um sexistische Übergriffe bei der Bundeswehr in Pfullendorf. Doch die Staatsanwaltschaft sieht die Sachlage anders.

Dem Parlament, und sei es in Gestalt eines seiner Fachausschüsse, nicht die volle Wahrheit gesagt zu haben – was ist das? Ihm den kompletten Wissensstand vorenthalten zu haben – was bedeutet das? Dass die Volksvertretung sich in die Irre geführt sieht. Mindestens. Kurz: Kein kleiner Fall. Er betrifft Ursula von der Leyen.

Konkret geht es um den Vorwurf übler sexistischer Übergriffe bei der Sanitätsausbildung in der Staufer-Kaserne in Pfullendorf. Die Verteidigungsministerin urteilte früh, sie seien „abstoßend und widerwärtig“. Und führte sie noch einmal an als Beleg für ein „Haltungsproblem“ der Bundeswehr.

Sechs Soldaten wurden strafversetzt, der Referatsleiter Innere Führung im Ministerium abgesetzt. Nun stellt sich heraus: Laut Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Hechingen ist die „Sachlage verkürzt dargestellt“, etliches hat sich nicht so zugetragen, die Abgeordneten im Verteidigungsausschuss aber erfuhren nichts von entlastenden internen Ermittlungsergebnissen.

Und: Leyen hätte es besser wissen können. Aber sie stellte die Truppe unter Generalverdacht. Was das ist? Ein weiterer Mosaikstein in der Beurteilung ihrer Person. Mindestens. Was das bedeutet? Profilierung auf Kosten anderer wird manchmal zum großen Fall.

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