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Das Kernkraftwerk Grohnde in der Gemeinde Emmerthal im Landkreis Hameln-Pyrmont (Niedersachsen). Das Atomkraftwerk (AKW) gehört zu knapp 83 Prozent dem Energiekonzern Eon.

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Update

Bundesverfassungsgericht zum Atomausstieg: SPD-Vize Stegner gibt Merkel Schuld für Milliardenentschädigung

Die Kraftwerksbetreiber Eon, RWE und Vattenfall verbuchen vor dem Bundesverfassungsgericht einen Erfolg. Sie hatten gegen die Regelungen des Atomausstiegs nach der Reaktorkatastrophe von Fukushima geklagt.

Den Energiekonzernen steht wegen des beschleunigten Atomausstiegs nach der Reaktorkatastrophe von Fukushima eine „angemessene“ Entschädigung zu. Dies stellte das Bundesverfassungsgericht nach Klagen von Eon, RWE und Vattenfall am Dienstag in Karlsruhe fest. Dem Urteil zufolge muss der Gesetzgeber bis Ende Juni 2018 eine entsprechende Regelung schaffen. „Der an sich zulässigen gesetzlichen Eigentumsausgestaltung fehlt hier die verfassungsrechtlich notwendige Ausgleichsregelung“, sagte Vizegerichtspräsident Ferdinand Kirchhof bei der Urteilsverkündung.

Ralf Stegner, stellvertretender Vorsitzende der SPD, sieht in dem Urteil eine "schlechte Nachricht", die allein Angela Merkel zu verantworten habe. "Ihr Zick-Zack-Kurs wird die Steuerzahler Milliarden kosten! Das wäre nicht nötig gewesen, denn SPD und Grüne hatten 2002 einen verfassungskonformen Atomausstieg vereinbart mit jedem Atomkraftwerk gesetzlich zugewiesenen Stromkontingenten." Diesen Weg habe die Bundeskanzlerin verlassen um nach dem Atomunglück in Japan 2011 flugs den „Ausstieg aus dem Ausstieg“ zu verkünden. "Wenn nun also aufgrund dessen die Atomkonzerne für ihre Investitionen entschädigt werden müssen, so ist das allein Merkels Schuld!"

Mit der Karlsruher Entscheidung wird den Konzernen noch kein Geld zugesprochen. Sie schafft aber die Grundlage dafür, um Ansprüche außergerichtlich oder in weiteren Prozessen durchzusetzen. Die schwarz-gelbe Koalition hatte 2011 nach dem Reaktorunglück in Japan für die 17 deutschen Kraftwerke eine kurz zuvor beschlossene Laufzeitverlängerung zurückgenommen. Damals wurde besiegelt, dass spätestens Ende 2022 Ende ist mit der Kernenergie in Deutschland. Bis dahin müssen alle Meiler zu festgeschriebenen Terminen vom Netz. Ursprünglich zugesagte Extra-Strommengen wurden wieder kassiert.

Nach Darstellung der Atomkonzerne verursacht das massiven wirtschaftlichen Schaden. Die Gesamtforderungen wurden nie beziffert. Schätzungsweise dürfte es aber um rund 19 Milliarden Euro gehen. Offen ist, ob die Unternehmen ihre grundsätzlich eingeräumten Ansprüche nun wirklich durchsetzen werden. Denn parallel laufen in Berlin Verhandlungen über die Aufteilung der gewaltigen Kosten für die Entsorgung der atomaren Altlasten. Damit der Staat den Kraftwerksbetreibern die Haftungsrisiken für die Endlagerung abnimmt, sollen diese eigentlich alle Klagen fallenlassen. (dpa, tsp)

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