zum Hauptinhalt
Der Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe entschied eine Klage eines Transsexuellen.

© dpa

Bundesgerichtshof: Frau-zu-Mann-Transsexueller ist rechtlich Mutter seines Kindes

Auch wenn ein Transsexueller vor der Geburt sein Geschlecht von Frau zu Mann hat ändern lassen, bleibt er rechtlich trotzdem Mutter seines Kindes. Das stellte der Bundesgerichtshof fest.

Ein Transsexueller ist rechtlich gesehen die Mutter eines von ihm geborenen Kindes. Das gilt auch dann, wenn er seine Geschlechtszugehörigkeit bereits vor der Geburt von Frau zu Mann hat ändern lassen, stellte der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Montag mitgeteilten Beschluss fest. (Az.: XII ZB 660/14)

Hintergrund ist die Klage eines Transsexuellen, der sein Geschlecht von weiblich zu männlich hatte ändern lassen. Nach Zuerkennung des männlichen Geschlechts hatte er seine Hormone abgesetzt und war wieder fruchtbar geworden. 2013 gebar er ein durch Samenspende gezeugtes Kind und wollte sich mit seinem männlichen Vornamen als dessen Vater eintragen lassen.

Gericht: Mutterschaft und Vaterschaft sind nicht beliebig austauschbar

Dies ließen die Karlsruher Richter wie bereits die Vorinstanzen nicht zu. Eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte des Transsexuellen sahen sie darin nicht. Mutterschaft und Vaterschaft seien nicht beliebig untereinander austauschbar - das Gesetz knüpfe daran nämlich etwa beim Sorgerecht unverheirateter Eltern unterschiedliche Rechtsfolgen.

Geburtenregister und -urkunden dürften außerdem keine Hinweise auf die Transsexualität eines Elternteils enthalten. Kinder sollten so ihre Herkunft nachweisen können, ohne dass dies zu Spekulationen über eine Transsexualität ihrer Eltern führen könnte. (dpa)

Zur Startseite