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BND-Chef Schindler vor dem NSA-Untersuchungsausschuss

© Jörg Carstensen/dpa

Sonderermittler in NSA-Affäre: Ein deutscher Spatz gegen US-Spione

In Geheimdienstskandalen gibt es keine vollständige Aufklärung. Ein Sonderermittler ist besser als nichts - aber wir wissen auch ohne ihn bereits genug. Ein Kommentar.

Ein Kommentar von Jost Müller-Neuhof

Zum Wesen von Geheimdienstaffären gehört, dass sie sich nicht vollständig aufklären lassen, solange es Geheimdienste geben soll. Transparenz und Kontrolle sind damit nur in Näherungswerten zu haben. Ein solcher ist der Sonderermittler, den die Regierung nun im Personalpingpong mit dem Bundestag einsetzen will. Er soll die NSA-Suchbegriffliste sichten. Würden diese Selektoren den Abgeordneten zur Verfügung gestellt, fänden sie sich, parlamentarische Geheimschutzpflichten hin oder her, bald in den Medien wieder. Deshalb darf die Regierung – Stichwort Staatswohl – die Herausgabe an den Untersuchungsausschuss wohl dauerhaft verweigern. Der Sonderermittler ist also der Spatz in der Hand, das wissen auch die Eiferer. Die Regierung könnte ihnen entgegenkommen, indem sie die Opposition Personalvorschläge machen oder einen eigenen Ermittler benennen lässt. Aber das gilt dort schon als zu viel der guten Geste. Im Kanzleramt ist seit Jahren bekannt, dass die NSA ihre Partnerschaft überdehnt hat, der Skandal ist also da. Ob das „Wirtschaftsspionage“ war, weiß zuverlässig ohnehin nur, wer sie gegebenenfalls betrieben hat: die Amerikaner selbst.

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