zum Hauptinhalt

Gastbeitrag von Heiko Maas: Unser Strafrecht vom Ungeist der Nazi-Ideologie befreien

Der menschenunwürdige Mordparagraf des Nazi-Richters Roland Freisler steht noch immer im Zentrum unseres Strafgesetze. Das muss sich dringend ändern, schreibt Justizminister Heiko Maas in einem Gastbeitrag.

"Freisler macht das schon“, soll Hitler gesagt haben. Kaum war das Attentat vom 20. Juli gescheitert, brachte er mit diesen Worten seine Racheaktion auf den Weg. Hitler beauftragte Roland Freisler, einen der furchtbarsten Juristen jener Zeit, den Attentätern den Prozess zu machen. Während der grausamen Verfahren ließ Freisler keine Gelegenheit aus, sie zu demütigen. Er verurteilte fast alle Angeklagten zum Tode.

Diese Prozesse gegen die Attentäter des 20. Juli stechen aus einer Justiz noch hervor, die sich in erschreckendem Maß den braunen Machthabern voll innerer Überzeugung an den Hals geworfen hatte. Die Justiz machte sich mitschuldig an den Verbrechen der Nationalsozialisten. Sie pervertierte das Recht, indem sie versuchte, den Anschein zu erzeugen, alles gehe mit rechten Dingen zu. Es war Freisler selbst, der Terror und Diktatur mit Begriffen wie „nationaler Rechtsstaat“ zu bemänteln versuchte. Schon vor seiner Zeit am Volksgerichtshof hatte er als Staatssekretär im Reichsjustizministerium daran gearbeitet, das Strafrecht der Nazi-Ideologie anzupassen. Auch der Mordparagraf wurde 1941 geändert und stammt im Wesentlichen aus seiner Feder.

Die Schuld, die die deutsche Justiz auf sich geladen hat

Strafgesetze sollten gerade keine Rechtssicherheit schaffen, sie waren gedacht als Einfallstor für reine Willkür gegen den Angeklagten. „Damit der Richter ihn ansehen und sagen kann: Dieses Subjekt verdient den Strang“ – so drückte Freisler es aus, so praktizierte er es gegen die Attentäter des 20. Juli und viele andere.

Es blieb nicht die einzige Schuld, die die Justiz auf sich geladen hat. Auch nach 1945 versagte sie kläglich. Blutrichter von einst wurden befördert, Verbrechen blieben ungeahndet, den Opfern die Rehabilitation verweigert – auch den Familien der hingerichteten Mitglieder der Bewegung des 20. Juli. Das demokratische Deutschland braucht ein gutes Gedächtnis, das gilt besonders für die Justiz. Sie muss verstehen, wie es dazu kommen konnte, dass Juristen die Tyrannei nicht aufhielten und sich sogar in ihren Dienst stellten. Dieser dunklen Geschichte müssen wir uns stellen.

Deswegen arbeiten wir heute auf, wie viele NS-Juristen nach 1945 weiter richten, lehren oder Gesetze schreiben durften. Das Justizministerium geht im „Rosenburg-Projekt“ der Frage nach, welchen Einfluss die zentralen Gestalten des nationalsozialistischen Unrechts später auf die Justiz der Bundesrepublik hatten.

Wir wollen aber auch das Recht selbst vom Freislers Ungeist befreien. Sein menschenunwürdiger Mordparagraf steht noch immer im Zentrum unseres Strafgesetzes – seit 1941 unverändert. Das geltende Tötungsstrafrecht beschreibt nicht, wann eine Tat ein Mord ist, sondern es beschreibt einen Menschentypus mit moralisch aufgeladenen und schwammigen Gesinnungsmerkmalen wie „niedrige Beweggründe“ oder „Heimtücke“. Das ist die beklemmende Beschreibung eines Mörders, wie ihn sich Freisler vorgestellt hat.

Die Perversion des Rechts im Prozess zum 20. Juli

Nach der kruden Ideologie der Nazis wurde man nicht durch seine Tat zum Mörder, sondern man war es von jeher. Es ist ein Verdienst der Gerichte, dass sie dieses schlechte Gesetz heute überhaupt anwendbar gemacht haben. Aufgabe des Gesetzgebers ist es aber, den Gerichten präzise Regelungen an die Hand zu geben, die in unsere rechtsstaatliche Systematik passen. Wir werden daher die Tötungsdelikte bis zum Ende dieser Legislaturperiode einer grundlegenden Reform unterziehen.

Schließlich erinnern wir uns auch an die wenigen Lichtgestalten unter den Juristen, die sich dem Terror verweigerten. Eine Ausstellung im Justizministerium würdigt Juristen im Widerstand – auch unter den Attentätern des 20. Juli. Damit wollen wir den Irrweg so vieler Juristen nicht relativieren. Im Gegenteil: Diejenigen, die sich zum Widerstand entschlossen, sind die personifizierte Anklage gegen die vielen Mitläufer und Mittäter.

Die Bundesrepublik konnte trotz dieser schweren Hypothek zu einem stabilen freiheitlichen Rechtsstaat werden. Wir dürfen nicht nachlassen, uns dieser Errungenschaft zu vergewissern. Dazu gehört, dass wir die Perversion des Rechts durch Freisler auch im Prozess gegen die Attentäter des 20. Juli nie vergessen.

Heiko Maas ist Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz.

Heiko Maas

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false