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Verlage werfen der ARD unlauteren Wettbewerb vor

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Urteil in Köln: Der Streit um die Tagesschau-App kann weitergehen

Etliche Zeitungsverlage halten die App der Tagesschau für rechtswidrig. Das Oberlandesgericht Köln gab ihnen nun recht.

Das Oberlandesgericht Köln hat am Freitag entschieden, dass das Angebot der „Tagesschau“-App vom 15. Juni 2011 unzulässig war. Das Angebot sei presseähnlich gewesen. Elf Zeitungsverlage hatten am 26. November 2011 Klage erhoben, da sie die App für presseähnlich und rechtswidrig erachteten.

Nach Auffassung der Verlage verzerrt die „Tagesschau“-App den Markt, weil die ARD sie mit dem Rundfunkbeitrag finanziert. Die ARD hält dem entgegen, dass die App viele audiovisuelle Angebote umfasse, wie sie so bei entsprechenden Angeboten von Zeitungsverlagen nicht vorstellbar seien.

Ein Urteil, viele Interpretationen

„Streitgegenständlich war allein der 15. Juni 2011“, sagt Michael Kühn, Justitiar des Norddeutschen Rundfunks, „Seitdem hat sich das Erscheinungsbild von tagesschau.de erheblich geändert.“ Der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands Deutscher Zeitungsverleger, Dietmar Wolff, meint hingegen, das Urteil reiche weit über das App-Angebot vom 15. Juni 2011 hinaus: Die neuen Nachrichten-Apps wiehttp://www.tagesspiegel.de/medien/diskussion-um-mobile-angebote-der-rbb-bringt-eine-nachrichten-app-heraus/13496718.html seien mit der Entscheidung des OLG Köln „unvereinbar“. (mit dpa)

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