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Wotan Wilke Möhring (links) spielt Old Shatterhand und Nik Xhelilaj Winnetou in der RTL-Neuverfilmung.

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Update

RTL-Neuverfilmung: Verwirrung um Namensgebung: "Winnetou" bleibt "Winnetou"

2016 will RTL die Neuverfilmung der "Winnetou"-Stoffs ausstrahlen. Dafür müssen neue Titel her, hieß es zunächst nach einem Gerichtsurteil. Der Karl-May-Verlag hatte erfolgreich geklagt. Jetzt sagt RTL: Wir dürfen den Film auf jeden Fall "Winnetou" nennen.

Drei bei RTL geplante „Winnetou“-Filme dürfen nach einem Gerichtsurteil nicht unter den ursprünglich vorgesehenen Titeln ausgestrahlt werden. Das Landgericht Nürnberg-Fürth hatte kurz vor Weihnachten entschieden, dass die Streifen nicht die Bezeichnungen „Winnetou und Old Shatterhand“, „Winnetou und der Schatz im Silbersee“ oder „Winnetous Tod“ tragen dürfen. Damit war die Klage des Bamberger Karl-May-Verlags gegen die Rat Pack Filmproduktion erfolgreich, wie ein Justizsprecher am Mittwoch mitteilte. Wie sich jetzt herausstellt, bedeutet das aber nicht, dass die Neuverfilungen ohne "Winnetou" im Titel auskommen müssen.

In den vorgelegten Drehbüchern weiche die Handlung zum Teil massiv von den Romanvorlagen Karl Mays ab. In den Filmen, die mit Wotan Wilke Möhring (Old Shatterhand) und Nik Xhelilaj (Winnetou) derzeit produziert werden, fehlten zentrale Motive der Winnetou-Bücher, argumentiert der Verlag. Er hatte sich deshalb erfolgreich auf sein Titelschutzrecht berufen: Laut dem Urteil ist es nicht zulässig, Filme, die mit den Geschichten Karl Mays nichts oder fast nichts zu tun haben, unter diesen Titeln zu veröffentlichen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Rat Pack Filmproduktion und auch RTL wollten die Entscheidung der Handelskammer des Nürnberger Landgerichts am Mittwoch nicht kommentieren. Der Privatsender plant für 2016 die Ausstrahlung der „Winnetou“-Neuverfilmungen. Mitte Dezember bei einem Set-Termin in Köln hatte Regisseur Philipp Stölzl („Der Medicus“) auf die neue Richtung der Filme verwiesen: Es gehe um den Austausch von Werten und eine „völlige Neuinterpretation des Winnetou-Mythos“. Stölzl erläuterte: „Das Herzstück der Winnetou-und-Old Shatterhand-Geschichte ist: Zwei Männer, die aus sehr unterschiedlichen Kulturen mit ganz unterschiedlichen Werten kommen und die besten Freunde aller Zeiten werden.“

Im Gespräch mit dem Medienmagazin DWDL.de und dem Tagesspiegel korrigiert RTL-Sprecher Christian Körner jedoch einen seiner Aussage nach falschen Eindruck durch die voreilige Berichterstattung über das Gerichtsurteil: „Der Produzent und der Karl May-Verlag sind derzeit uneins über die Verwendung bestimmter Titel für die Verfilmung, die wortgleich auch Titel von Büchern des Verlags sind. Nicht von dem Streit betroffen ist das Recht, unsere 'Winnetou'-Filme unter genau diesem Namen zu zeigen, ob ohne Namenszusatz oder mit einem Namenszusatz, der nicht bereits vom Verlag verwendet wird."

(dpa)

Kathrin Zeilmann

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