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Hass lohnt sich in den sozialen Netzwerken. Wenn er nicht gelöscht wird.

© imago/Christian Ohde

„Gut gemeint, aber schlecht gemacht“: Zeitschriftenverleger lehnen Facebook-Gesetz ab

Der Entwurf für das Facebook-Gesetz von Heiko Maas findet auch bei den Zeitschriftenverlegern keine Freunde. Statt dessen fordern sie, geltendes Recht durchzusetzen und die Strafverfolgungsbehörden besser auszustatten.

Der von Justizminister Heiko Maas eingebrachte Entwurf des Netzwerkdurchsetzungs-Gesetzes – von einigen kurz Facebook-Gesetz genannt – findet auch unter Deutschlands Zeitschriftenverlagen keine Freunde. „Gut gemeint, aber schlecht gemacht führt es in die falsche Richtung“, sagte Stephan Scherzer, Hauptgeschäftsführer des Verbandes Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) auf der Jahrespressekonferenz in Berlin zu dem Entwurf, mit dem soziale Netzwerke wie Facebook und Twitter zu einem konsequenteren Vorgehen gegen Hass-Kommentare und Falschmeldungen gezwungen werden sollen.

Anstatt „ein unsinniges Gesetz bis zur Bundestagswahl durchzupeitschen“, empfehlen die Zeitschriftenverleger, das im Internet geltende Recht durchzusetzen. In Berlin stellte der VDZ einen Fünf-Punkte-Plan vor, der unter anderem vorsieht, dass Bund und Länder Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichte so ausstatten, dass sie ihren Aufgaben nachkommen können. Zudem wird darauf gedrängt, dass Facebook für Beschwerden besser erreichbar sein soll. „Im Zweifel muss das Unternehmen ein paar zusätzliche Leute einstellen“, so Scherzer, der sich zudem dagegen aussprach, dass Facebook Fakten von Medien prüfen lässt. „Verlage sind nicht die Müllmänner der sozialen Netzwerke“, sagte dazu der VDZ-Hauptgeschäftsführer.

Ein anderes Thema, dass die Zeitschriftenverleger im Wahljahr beschäftigt, ist die Presseähnlichkeit öffentlich-rechtlicher Internetangebote. Auf eine Diskussion, welcher Umsatz Zeitschriften- oder Zeitungsverlagen durch diese Angebote entgehen, wollte sich Scherzer nicht einlassen. Doch gerade bei politischen Medien verhinderten die mit Gebührengeldern finanzierten presseähnlichen Webangebote, dass privatwirtschaftlich arbeitende Verlage im Netz Bezahlangebote einführen können, heißt es beim VDZ.

Mehr Reichweite durch das Internet

Von der wirtschaftlichen Lage der Branche mit ihren 1600 Publikumszeitschriften und den über 4000 Fachpublikationen zeichnet der Verband trotz weiterhin leichtem Rückgang bei Auflagen und Anzeigenerlösen ein insgesamt positives Bild. Der Gesamtumsatz lag 2016 demnach bei 14,8 Milliarden Euro, ein Jahr zuvor waren es 14,7 Milliarden. Für das laufende Jahr wird eine wiederum stabile Geschäftsentwicklung erwartet. Die Reichweite der Zeitschriften wächst dabei insbesondere durch die zunehmende Online-Verbreitung. Print und Online kommen inzwischen auf ein beinahe gleich großes Publikum, das sich zudem kaum überschneidet.

Beim Umsatz dominiert allerdings weiterhin das Printgeschäft, das nach einer Umfrage unter den Verbandsmitgliedern in diesem Jahr allerdings von 60 auf 57 Prozent schrumpfen wird. Das Online-Geschäft wird demnach leicht auf 20 Prozent zunehmen. Fast ein Viertel des Geschäfts entfällt inzwischen auf andere Bereiche wie Konferenzen, Corporate Publishing oder den Verkauf von Büchern und DVDs. Das Motto „Print lebt“ gilt jedoch gleichwohl. Zwei Drittel der Verlage planen in diesem Jahr neue Titel, wobei besonders Sonderpublikationen zu so gut wie jedem erdenklichen Thema ausgebaut werden. Kurt Sagatz

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