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Foto: RBB

© rbb/Stefan Wieland

Arbeitsgericht Potsdam muss entscheiden: Ken Jebsen: Kündigung rechtswidrig

Der geschasste Moderator von Radio Fritz klagt gegen den Rundfunk Berlin-Brandenburg. Seine Anwälte sagen, es würden keine Kündigungsgründe vorliegen.

Der Radiomoderator Ken Jebsen hat am Dienstag beim Arbeitsgericht Potsdam Klage gegen seine Kündigung durch den Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) eingelegt. Jebsens Anwaltskanzlei nennt „die Kündigung rechtswidrig, weil keine Kündigungsgründe vorliegen“. RBB-Programmdirektorin Claudia Nothelle spreche von einer angeblichen „Nichteinhaltung journalistischer Standards“, ohne sie auch nur ansatzweise erläutern zu können. „Ebenso diffus ist das Argument des RBB, Ken Jebsen habe sich ,nicht an getroffene Vereinbarungen gehalten’.“ Auch in der Rundfunkratssitzung Mitte Dezember seien die Senderverantwortlichen jede nähere Erläuterung der Kündigungsgründe schuldig geblieben.

Ken Jebsen hat seit 18 Jahren als freier Mitarbeiter für den Sender Freies Berlin und dann für den RBB gearbeitet. Seine Livesendung „KenFM“ wurde seit 2001 in 545 Folgen am Sonntag bei Radio Fritz ausgestrahlt. Entzündet hatte sich der Streit an einer E-Mail, die Jebsen einem Hörer geschickt hatte und die von Henryk M. Broder öffentlich gemacht worden war. Jebsen hatte darin unter anderem geschrieben, er wisse, „wer den Holocaust als PR erfunden hat“. Nach Bekanntwerden dieser Mail wurde seine Sendung am 6. November kurzfristig ausgesetzt. Stattdessen lief vier Stunden lang unkommentiert Musik. Zudem verteidigte der Sender den Moderator gegen den Vorwurf, er sei ein Antisemit und Holocaust-Leugner. Danach beließ der RBB „KenFM“ bei Radio Fritz unter Auflagen auf Sendung. In der Lesart von RBB-Programmdirektorin Nothelle musste der Sender dann aber feststellen, dass zahlreiche von Jebsens Beiträgen nicht den journalistischen Standards des RBB entsprochen hätten. Daraufhin seien verbindliche Vereinbarungen über die Gestaltung von „KenFM“ getroffen worden. Diese habe Jebsen wiederholt nicht eingehalten. Es kam zur Trennung. Der RBB-Rundfunkrat hat sich dem Vorgehen der Senderspitze angeschlossen. jbh

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