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Der polnische Regisseur Roman Polanski (l) mit seinem Anwalt Jan Olszewski im Bezirksgericht Krakau, am 22. September 2015.

© dpa

Roman Polanski: Polen liefert Polanski nicht aus

Ein Krakauer Gericht hat entschieden: Der Antrag der US-Justiz auf Auslieferung des Filmemachers wegen eines Sexualverbrechens in den 70er Jahren ist abgelehnt.

Polen darf den Filmregisseur Roman Polanski nicht an die USA ausliefern. Das beschloss das Krakauer Bezirksgericht am Freitag. Die US-Justiz hatte von Polen eine Auslieferung Polanskis wegen eines Sexualverbrechens in den 70er Jahren beantragt. Der 82-jährige Regisseur besitzt die polnische und die französische Staatsbürgerschaft. Er hatte damals in den USA in Untersuchungshaft gesessen. Nach Ansicht der Verteidigung war das Auslieferungsgesuch der US-Justiz unbegründet, weil es bereits in dem damaligen Verfahren zu einer Einigung zwischen Polanski und der Anklagebehörde gekommen sei: Polanski bekannte sich zum Sex mit der damals 13-Jährigen, hatte freiwillig eine kurze Gefängnisstrafe verbüßt - und die Staatsanwaltschaft zog die übrigen Vorwürfe zurück.

In der mündlichen Urteilsbegründung ging Richter Dariusz Mazur mit seinen amerikanischen Kollegen kritisch ins Gericht und verwies auf die damalige Einigung. Bei der Entscheidung seien zudem Polanskis Alter und die lange Zeit seit dem ihm vorgeworfenen Verbrechen berücksichtigt worden. Zudem habe der US-Richter die Rechte Polanskis verletzt, als er ungeachtet der verbüßten Strafe die Einigung zum Nachteil des Regisseurs ändern wollte.
Nach dem damaligen Deal in den USA hatte der Filmemacher das Land verlassen. Inzwischen möchte Amerika den Prozess neu aufrollen, während Poanskis Opfer Samantha Geimer sagt, sie habe dem Regisseur seine Tat verziehen - sich selbst zuliebe: Sie wolle nicht als schwaches Opfer dastehen.

Polanski stellte in Aussicht, dass er sich eventuell nach dem Verfahren äußern will

Der polnische Filmemacher selbst war nicht im Krakauer Gerichtssaal anwesend. Nach Angaben seiner Anwälte war die Situation im Gericht für ihn „emotional zu belastend“. Sie stellten aber in Aussicht, dass Polanski sich noch am Freitag zu dem Urteil äußern wollte. Der 82-jährige Regisseur („Der Pianist“, „Rosemarys Baby“) besitzt die polnische und die französische Staatsbürgerschaft. Polanski, der als Kind in Krakau den Holocaust überlebt hatte, hat seit mehreren Jahren einen Wohnsitz in der südpolnischen Stadt.
Polens Justizminister Borys Budka hatte im Vorfeld des Termins davor gewarnt, den Fall noch vor einem Urteil zu kommentieren. Der Grund: Mehrere Politiker der Nationalkonservativen, die am Sonntag die Parlamentswahl gewonnen hatten, hatten sich gegen eine „Schonung“ Polanskis wegen seines Prominentenstatus' ausgesprochen. „Die Auslieferung eines polnischen Bürgers sei das letzte Mittel“, hatte Budka außerdem im polnischen Rundfunk betont.

Ob das Verfahren damit endgültig abgeschlossen ist, ist noch unklar, denn eine Berufung ist möglich. dpa/Tsp

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