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Lubbe

© dpa

Reichstagsbrand: Schwelende Asche

Aufhebung des Todesurteils gegen Marinus van der Lubbe: Der Reichstagsbrand ist damit juristisch abgeschlossen. Die Kontroverse um den Brand dürfte aber erneut aufleben.

74 Jahre liegen zwischen dem Urteil und dessen Aufhebung. Am 23. Dezember 1933 verhängte das Reichsgericht in Leipzig das Todesurteil gegen den Niederländer Marinus van der Lubbe, angeklagt der Brandstiftung des Reichstages und verurteilt aufgrund der berüchtigten Notverordnung vom 28. Februar 1933, erlassen einen Tag später. Nun hat die Bundesanwaltschaft das Anfang 1934 vollstreckte Urteil gemäß einem Bundesgesetz über NS-Unrecht von 1998 aufgehoben.

Noch einmal wird jetzt die Kontroverse um den Reichstagsbrand aufleben, die wie kaum ein zweiter fachhistorischer Streit politische Wellen geschlagen hat. War van der Lubbe, ein 24-jähriger, arbeits- und obdachloser Rätekommunist, Alleintäter, oder war dies, wie Hermann Göring als frischgebackener Reichstagspräsident noch an der rauchenden Brandstätte erklärte, „ohne jeden Zweifel das Werk der Kommunisten“?

Der Reichstagsbrand ist von Anfang an als Fanal des Untergangs der Weimarer Republik gedeutet worden. Die Notverordnung vom 28. Februar, dieser vehemente erste Bruch ziviler Rechtsnormen, mündete wenige Tage später in das Ermächtigungsgesetz, mit dem sich Hitler den Weg zur schrankenlosen Herrschaft freimachte. Reichstagsbrand und Nazi- Reaktion greifen so exakt ineinander, dass es nahe lag, den Brand als Inszenierung der Nazis zu verstehen, die zu diesem Zeitpunkt zwar die stärkste Fraktion im Parlament und den Reichskanzler stellten, aber noch nicht die Alleinherrschaft besaßen. Noch stand die Reichstagswahl vom 5. März 1933 bevor, die Hitlers eben errungene Position schnell wieder zunichte machen konnte.

Marinus van der Lubbe kam den Nazis gerade recht. In ihm glaubten sie den Handlanger des längst beschworenen kommunistischen Putschversuchs gefasst zu haben. Schon schrieb die NS-Presse vom „kommunistischen Fanal des Aufstandes“. Doch van der Lubbe blieb bis zum Schlusswort zur Urteilsverkündung bei seiner Aussage, er habe allein gehandelt. Das Reichsgericht sprach die eilig mitangeklagten Kommunisten, den Komintern-Führer Georgi Dimitroff und den KPD-Reichstagsfraktionschef Ernst Torgler, frei. Allein van der Lubbe wurde wegen „Hochverrats“ verurteilt.

Die These des von der Nazi-Führung inszenierten Brandes wurde in der Nachkriegszeit Gemeingut, bis der Amateur-Historiker Fritz Tobias 1959 im „Spiegel“ seine Zweifel darlegte. Der renommierte Schweizer Forscher Walther Hofer bestritt Tobias’ These vehement, und fortan standen sich die beiden Lager, bis hin zu wechselseitigen Rechtsklagen, unversöhnlich gegenüber. Denn mit der Täterhypothese stand zugleich die Bewertung der Machtergreifung der Nazis in Frage: War Hitler vermittels sorgfältiger Planung zur Alleinherrschaft gelangt, oder entsprang die schnelle Festigung seines Regimes dem Zufall, der ihm in die Hände spielte? Insbesondere auf der politischen Linken musste die Alleintäter-These als Verharmlosung Hitlers gelten. Dort galt Hitler als Marionette der Großbourgeoisie zur Sicherung des Kapitalismus. Mittlerweile hat die Forschung gezeigt, dass eine Vielzahl von Faktoren zusammenwirkte, um Hitler jene Macht zu verschaffen, die das Regime immer schrankenloser auszuüben vermochte, bis hin zum Völkermord an den Juden.

Van der Lubbe schien ein allzu schlichter Zeitgenosse zu sein, um ihm eine Großtat wie die Brandstiftung des riesigen Reichstagsgebäudes zuzutrauen. Anfang 1933 war der Rätekommunist auf einer ziellosen Wanderung durch halb Europa in Berlin hängen geblieben, wo er Widerstand der Arbeiter gegen Hitler erhoffte. Dementsprechend erklärte er bei der Vernehmung, er habe mit dem Brand „ein Symbol für einen gemeinsamen Aufstand gegen die Ordnung des Staates“ setzen wollen. Da die Deutschen „nichts unternehmen wollten, habe ich eben etwas getan“: vier Brandanschläge am 26. Februar, die ohne Wirkung blieben.

Am folgenden Abend gelang es van der Lubbe, gewaltsam in den Reichstag einzudringen. Er hatte, wie mittlerweile akribisch nachgewiesen werden konnte, tatsächlich die halbe Stunde Zeit, die es brauchte, um den Brand zu entfachen. Vor Gericht machte van der Lubbe einen geradezu apathischen Eindruck – während Dimitroff den Prozess zu glänzender Agitation gegen das noch keineswegs sattelfeste NS-Regime nutzte.

„Dies ist ein von Gott gegebenes Signal“, rief Hitler an der Brandstelle aus. Die Nationalsozialisten haben dieses „Signal“ zu nutzen verstanden. Als Signal zum Widerstand hat der Brand nicht gewirkt. Van der Lubbe wurde als Verbrecher hingerichtet, und es brauchte ein Dreivierteljahrhundert, ihn von diesem Makel zu befreien, auch wenn seine Herostraten-Tat nie gänzlich aufzuklären ist.

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