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Flüchtlingsfamilien brauchen Wohnungen, um unter würdigen Bedingungen leben zu können.

© Bernd von Jutrczenka/dpa

Wohnen in Berlin: Gericht stoppt tageweise Vermietung an Flüchtlinge

Geflüchtete suchen dringend Wohnungen - aber nicht alles ist dabei erlaubt. Das Verwaltungsgericht zeigt einem Vermieter die rote Karte.

Wohnungen für Flüchtlinge werden weiter dringend gesucht. Nicht erwünscht ist allerdings, sich dabei eine goldene Nase zu verdienen. Das Verwaltungsgericht wies am Dienstag den Eilantrag eines Vermieters zurück, der drei möblierte Wohnungen an bis zu acht Personen vermietete und dabei den Behörden Tagessätze in Rechnung stellte. Die Sozialämter der Bezirke zahlen bis zu 50 Euro pro Kopf und Tag. Allerdings üblicherweise nur an gewerbliche Vermieter wie Hostelbetreiber.

Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf sah diese Praxis als Zweckentfremdung von Wohnraum an und forderte den Inhaber auf, die drei Wohnungen wieder regulär zu vermieten. Der weigerte sich und gab laut Gericht an, er habe mit den Bewohnern Mietvereinbarungen für mindestens zwei Monate geschlossen. Zudem sei gerichtlich zu klären, ob Mitarbeiter des Bezirksamts die Wohnungen zu Kontrollzwecken betreten dürften.

Behörden dürfen Wohnungen kontrollieren

Das wies das Gericht nun zurück. Die tageweise Vermietung von Wohnraum verstoße gegen das Berliner Zweckentfremdungsverbots-Gesetz. Um dieses in der Praxis durchzusetzen, dürften Behördenmitarbeiter den Wohnraum betreten, auch wenn der Wohnungsinhaber dies nicht gestattet. Die Wohnungsnot von Flüchtlingen sei keine Rechtfertigung für diese Art von Vermietung. Reguläre Mietverträge mit Asylbewerbern seien jederzeit möglich, wobei die Monatsmiete auch von einer Behörde direkt überwiesen werden könne.  

Gegen die Entscheidung kann der Vermieter Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg einlegen. (Aktz. VG 6 L 223.17)

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