zum Hauptinhalt

Berlin: Wer Schwarzarbeiter beschäftigt, muß mit hohen Geldbußen rechnen

Unternehmen sind aber oft schwer zu fassen VON SIGRID KNEIST Berlin.Immer öfter werden Baustellen auf Schwarzarbeiter überprüft.

Unternehmen sind aber oft schwer zu fassen VON SIGRID KNEIST

Berlin.Immer öfter werden Baustellen auf Schwarzarbeiter überprüft.Bei beinahe jedem Einsatz können die Fahnder von Arbeitsämtern, Polizei oder Zoll Erfolge vermelden.Erst am Montag wurden auf der Baustelle am Hotel Adlon 46 Schwarzarbeiter vorübergehend festgenommen.Dies hat nicht nur für die illegal Beschäftigten Konsequenzen, auch den Unternehmen drohen drakonische Strafen.SO können bis zu 100.000 Mark Bußgeld fällig werden, wenn ein Unternehmen einen ausländischen Arbeitnehmer ohne Arbeitserlaubnis beschäftigt. Solange keine strafrechtlichen Belange festgestellt werden, können sowohl die Ermittler vom Zoll oder vom Landesarbeitsamt Bußgelder erheben.Während ausländische Schwarzarbeiter ohne die entsprechende Arbeitserlaubnis mit ihrer Abschiebung als direkte Folge rechnen müssen, sind die Hintermänner allerdings meist schwerer zu fassen."Das versuppt sich oft bis ins sechste, siebte Glied", sagt Wilfried Reimann von der Sonderprüfgruppe Außendienst Bau vom Landesarbeitsamt, die seit August 1995 mit 120 Mitarbeitern die Baustellen überprüft.Denn oft wird auf den Baustellen mit den verschiedensten Subunternehmern gearbeitet.Probleme kann es bei ausländischen Firmen dann damit geben, die Strafen einzutreiben.Schon die Zustellung des Schreibens mit der entsprechenden Forderung kann größere Schwierigkeiten bereiten. Ein weiterer Schwerpunkt der Ermittlungsarbeit ist seit Jahresbeginn nach dem sogenannten Entsendegesetz die Überprüfung der Mindestlöhne auf Baustellen (17 Mark im Westen, 15,64 Mark im Osten).Denn gerade Bauarbeiter aus Portugal, England oder Irland sind auf den Baustellen zu den Dumpinglöhnen beschäftigt.Auch hier müssen die Unternehmen mit drastischen Geldbußen rechnen, die sich aus dem hochgerechneten Marktvorteil, einem 20prozentigen Aufschlag und einer indivduellen Strafe zusammensetzen.Das Maß der Geldbußen kann auch da bis zu 100.000 Mark und höher gehen. Viele dieser Bauarbeiter, die zumeist über holländische Firmen auf die Berliner Großbaustellen kommen, gelten als "scheinselbständige" Ein-Mann-Unternehmen.Gegen die niederländischen "Koppelbasen", wie die Vermittler bei den Experten genannt werden, ist ein Vorgehen meistens äußerst schwer."Die operieren aus einem dicken Mercedes heraus", sagt Reimann, so daß man ihrer kaum habhaft werden könne. Bei der Berliner Staatsanwaltschaft kümmern sich sechs Dezernenten unter anderem auch um die organisierte Schwarzarbeit, vor allem unter dem Gesichtspunkt der Verstöße gegen die Steuergesetze.Denn bei der Beschäftigung von Schwarzarbeitern werden Steuern hinterzogen und die gesetzlichen Sozialversicherungsbeiträge zurückbehalten.Zum Beispiel erhielt ein Berliner Unternehmer eine Haftstrafe von drei Jahren, der durch die Beschäftigung von Schwarzarbeitern einen Schaden von 800.000 Mark angerichtet hatte. Bereits seit 1984 erhalten Firmen, die wegen der Beschäftigung von Schwarzarbeitern strafrechtlich oder mit Bußgeldern belangt worden sind, keine Bauaufträge des Landes Berlin mehr.Sobald ein Eintrag im Gewerberegister vorliegt, werden die Unternehmen beim ersten Mal für zwei Jahre und im Wiederholungsfall für vier Jahre von der Auftragsvergabe ausgeschlossen.Nach Angaben der Bauverwaltung waren bisher 55 Betriebe betroffen.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false