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Gerade so. Ein großzügiges Geschenk sieht sicher anders aus. Aber das hier ist für weniger als zehn Euro zu haben – und es bleibt sogar noch Geld für eine Blume übrig.

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Was dürfen Lehrer annehmen?: 200 Euro Geschenk - 4000 Euro Strafe

Ein Abiturkurs wollte sich bei seiner Lehrerin bedanken, doch sie waren zu großzügig: Wollen Schüler einen Lehrer beschenken, dürfen sie alle zusammen nur zehn Euro investieren. Damit sollen Einflussnahmen verhindert werden. Für die Lehrerin wurde diese Regelung richtig teuer.

Mal schnell der Lehrerin eine Pralinenschachtel überreichen, damit sie bei der nächsten Benotung ein Auge zudrückt – so etwas soll an Berliner Schulen nicht möglich sein. Um Einflussnahme von Schülern und Eltern auf Lehrer durch Belohnungen, Geschenke oder sonstige Vorteile auszuschließen, hat die Senatsbildungsverwaltung die seit 2013 geltenden Vorschriften für Mitarbeiter im öffentlichen Dienst jetzt für Lehrkräfte präzisiert. So sollen auch die Pädagogen Sicherheit bekommen, was sie annehmen dürfen und was nicht, sagte Thorsten Metter, Sprecher der Senatsbildungsverwaltung. Der Anlass für die Klarstellung allerdings ist kurios.

Die Vorschriften sind von Experten der Bildungsverwaltung präzisiert worden, nachdem ein Vater eine Lehrerin angezeigt hatte. Für diese hatten die Schüler eines Abitur-Kursus gesammelt und ihr zum Abschied ein Geschenk im Wert von etwa 200 Euro überreicht. Die Lehrerin musste 4000 Euro zahlen, die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren ein. Genaueres zur Art des Präsents und zum Verhältnis des Kindes des Klägers zu der Frau war am Dienstag nicht zu erfahren. Es gab aber auch Diskussionen, ob Pädagogen etwa Freitickets annehmen dürfen.

"Praxisfern" meinen die Eltern

Wenn in einem Abiturkursus nun gut 30 Jugendliche sitzen und sie gemeinsam ein Geschenk im Wert von nicht mehr als zehn Euro überreichen dürfen, sei dies praxisfern, sagte indes Günter Peiritsch, Mitglied des Landesschulbeirates und Vorsitzender des Bezirkselternausschusses Charlottenburg-Wilmersdorf. Der frühere Landeselternsprecher schlägt zur Preisdebatte vor, „ein gemeinsamer Beschluss bei einem Elternabend zum Geschenk und dessen Wert könnte ja jedem Geschmäckle vorbeugen“.

Peiritsch erinnerte in diesem Zusammenhang daran, dass der frühere Bildungssenator Jürgen Zöllner (SPD) einzelne Schüler durch eine Anerkennungskultur stärken wollte: Wenn sich jemand stark verbesserte, sollte er etwa mit einem Fußballeintrittsticket belohnt werden. So etwas könne sinnvoll sein, „damit die Schüler spüren, dass es cool ist, zu Hertha gegen Bayern zu gehen – und nicht etwa, nicht zu lernen“. Diese Lehrerdebatte sei aber etwas anderes.

Freifahrten von Busunternehmen sind erlaubt

Die Verwaltungsvorschrift ist laut Metter zum Schutz der Lehrerinnen und Lehrer erlassen worden, es handele sich dabei nicht etwa um eine Verschärfung, sondern um eine Klarstellung. Demnach dürfen die Pädagogen beispielsweise „geringwertige Werbegeschenke wie Kalender oder Kugelschreiber“ bis zu einem Wert von fünf Euro „je Vorteilsgeber und Kalenderjahr“ annehmen. Auch Gastgeschenke offizieller Delegationen dürfen ausgepackt werden, nicht aber solche von Privatpersonen, Firmenvertretungen, Verbänden oder Einrichtungen. Zudem dürfen Lehrerinnen und Lehrer weiterhin „Freifahrten, Freiflüge oder Freiplätze“ etwa von Busunternehmen annehmen – dann nämlich, wenn diese ihnen bei der Buchung von Klassenreisen angeboten werden. So sollen Kosten für die Dienstreisen minimiert werden. Auch Sondertarife dürfen akzeptiert, Gratisunterkunft oder -verpflegung angenommen werden, heißt es weiter.

Für angemessenen Dank sorgt die Regel nicht

Im Amtsblatt für Berlin auf Seite 2099 fällt zu der neuen Geschenkeregel indes ein Passus auf. Da steht, dass eine Aufmerksamkeit einzelner Bürger, „mit der der Dank der Allgemeinheit uneigennützig zum Ausdruck gebracht werden soll“, bis zu einem Wert von insgesamt 10 Euro (beispielsweise Blumenstrauß) zulässig sei. Und dann: „Dies gilt auch für Geschenke von Eltern oder Schülerinnen oder Schüler, die damit im eigenen Namen oder im Namen einer Gruppe oder Klasse Dank zum Ausdruck bringen wollen.“ Damit sei nun klargestellt, „dass Danksagungen an eine Klassenlehrerin oder einen Klassenlehrer am Ende eines Schuljahres im Namen der Klasse bis zehn Euro zulässig sind“, teilte die Verwaltung mit. Somit hätten Pädagogen Sicherheit, was Geschenke angehe. Die Vorsitzende der Bildungsgewerkschaft GEW, Sigrid Baumgardt, sagte auf Anfrage, sie begrüße es, dass die lange geforderte Präzisierung für Klarheit sorge. Für einen angemessenen Dank allerdings, sagen Kritiker, sorge die Regel eher nicht.

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