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Rot-Rot-Grün lehnt die Ausweitung der Videoüberwachung öffentlicher Plätze ab.

© dpa/ Roland Weihrauch

Videoüberwachung in Berlin: CDU und AfD scheitern mit Ideen zur Videoüberwachung

Die rot-rot-grüne Koalition lehnte am Montag im Innenausschuss des Abgeordnetenhaus einen Antrag zur Ausweitung der Videoüberwachung ab. CDU und AfD hatten diesen gemeinsam unterstützt.

Berlin wird die Videoüberwachung auf öffentlichen Plätze nicht ausweiten und auch nicht per Gesetz regeln. Die rot-rot- grüne Koalition lehnte am Montag im Innenausschuss des Abgeordnetenhaus einen entsprechenden Antrag von CDU und AfD ab. Der CDU-Abgeordnete und Sicherheitspolitiker Burkard Dregger begründete seinen Antrag mit dem Erfolg der Videoüberwachung bei der BVG. Der Polizei müsse es erlaubt sein, grundsätzlich öffentliches Straßenland mit Kameras zu überwachen. „Dies ist ein probates Mittel, um Straftaten zu verhindern oder begangene aufzuklären.“ Marc Vallendar von der AfD sagte, dass 80 Prozent der Berliner für mehr Videoüberwachung seien.

Die Innenverwaltung lehnte das Begehren ab. Der Antrag der CDU und der sogar noch weitergehende Vorschlag der AfD seien mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht zu vereinbaren, sagte Torsten Akmann, Staatssekretär für Inneres. So sehen die Anträge keine Befristung und keine Dokumentation der Maßnahme vor, auch ist nicht vorgesehen, gefilmte Personen etwa mithilfe von Schildern darüber zu informieren, dass sie von Kameras überwacht werden.

Der SPD-Experte Frank Zimmermann sagte, dass es auch nach geltendem Recht möglich sei, zum Beispiel den Weihnachtsmarkt auf dem Breitscheidplatz oder Orte mit hoher Kriminalität wie den Alexanderplatz oder das Kottbusser Tor mit polizeilichen Kameras zu überwachen. SPD und Grüne sprachen sich grundsätzlich für eine „maßvolle Ausweitung“ von Videoüberwachung aus. Beispiele wurden in der Sitzung allerdings nicht genannt.

Rot-Rot-Grün will Videoüberwachung nicht explizit gesetzlich regeln

Deutlich kritischer äußerte sich der Linken-Abgeordnete Niklas Schrader. Es gebe keinerlei Beweise dafür, dass die Kriminalität bei der BVG tatsächlich durch die ausgeweitete Überwachung gesunken sei, sagte er. Schließlich sei die Gewaltkriminalität in der gesamten Stadt gesunken. Schrader nannte die geplante Überwachung des Bahnhofs Südkreuz durch moderne Kameras „ziemlich gruselig“. Wie berichtet soll eine Software automatisch erkennen, ob sich Personen verdächtig verhalten oder ob ein Gepäckstück ohne Besitzer herumsteht. Der CDU-Abgeordnete Kurt Wansner sagte zu Schraders Beitrag, dass die Koalition offenbar uneins sei beim Thema Videoüberwachung.

Rot-Rot-Grün will das Thema Videoüberwachung nicht explizit gesetzlich regeln, sondern beruft sich aufs Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetz (Asog). Wansner CDU-Fraktionskollege Dregger prophezeite, dass das Verwaltungsgericht diesen Berliner Weg kippen werde. Ein Grundrecht dürfe nur durch ein spezifisches Gesetz eingeschränkt werden.

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