zum Hauptinhalt
Tempo-30-Schild vor blauem Himmel.

© Kitty Kleist-Heinrich

Verkehr in Berlin: Anwohner klagt Tempo 30 auf Berliner Allee ein

Einem Anwohner in Weißensee war es zu laut. Er forderte vor Gericht Tempo 30 auf der Berliner Allee. Er bekam Recht.

Allein gegen fast Alle. Ein Anwohner hat es geschafft und mit einer erfolgreichen Klage vor dem Verwaltungsgericht Tempo 30 auf einer Hauptstraße auch tagsüber vor seiner Haustür erstritten. Nachts gilt es bereits. Noch werden die Schilder aber nicht geändert, eine Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht ist zulässig. Sollte das Urteil Bestand haben, können weitere Klagen folgen. Grenzwerte für Schadstoffe und Lärm werden auch an anderen Hauptverkehrsachsen häufig überschritten.

Mit dem Überschreiten der Grenzwerte bei den Luftschadstoffen an der Berliner Allee in Weißensee hatte der Anwohner seine Klage begründet. Die Verkehrslenkung Berlin (VLB) wollte weiter Tempo 50 gelten lassen, weil die Berliner Allee Bestandteil der Bundesstraße B 2 ist, auf der auch der Verkehr von und um Berliner Autobahnring A 10 fließt. Auch vier Straßenbahn- und drei Buslinien würden dann Zeit verlieren.

Verkehr kann stetig fließen

Das Gericht schlug den Senat mit dessen Waffen. Es bezog sich auf den Luftreinhalteplan 2011 bis 2017, der vorsieht, dass Tempo 30 auch auf Hauptverkehrsstraßen in solchen Abschnitten eingeführt werden soll, in denen damit zu rechnen ist, dass die Grenzwerte überschritten werden. Und der Grenzwert an der Berliner Allee sei bereits 2012 um zehn Prozent überschritten worden. Es gebe auch keine Anhaltspunkte für Verbesserungen. Das Limit erfasst den Bereich zwischen der Indira-Gandhi-Straße und der Rennbahnstraße.

Nach Ansicht der Richter kann der Verkehr auch bei Tempo 30 überwiegend stetig fließen. Und auch die Belange des öffentlichen Nahverkehrs würden ausreichend berücksichtigt. Anderer Ansicht ist der ADAC. Auf der Berliner Allee gebe es schon heute meist nur einen Stopp-and-Go-Verkehr.

Mehrkosten bei der BVG

Die Verkehrsverwaltung sehe gute Chancen, in einer Berufung erfolgreich sein zu können, sagte Sprecher Martin Pallgen. Noch sei aber nicht entschieden, ob man diesen Schritt mache. Die B 2 habe eine übergeordnete Funktion. Deshalb sei Tempo 50 am Tag und Tempo 30 in der Nacht eine gute Lösung. Nachts gelte an Hauptstraßen wegen des Lärmschutzes auf einer Länge von 164 Kilometern bereits Tempo 30; tagsüber meist zur Sicherheit an weiteren 372 Kilometern.

Zudem verursache das Tempolimit auch Mehrkosten bei der BVG, wenn Straßenbahnen und Busse langsamer fahren müssen. Für Fahrgäste werde es durch den Zeitverlust unattraktiver, Bahn oder Bus zu fahren.

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), der die Klage unterstützt hatte, erwartet nach eigenen Angaben, dass der Senat nun auch an den anderen Straßen, an denen die Grenzwerte für Feinstaub und Stickstoffdioxid nicht eingehalten werden, ganztags Tempo 30 anordnet – und das Limit auch überwacht wird.

Zur Startseite