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Am offenen Herzen. Hier wird gerade ein Herzklappenersatz eingesetzt.

© picture alliance / dpa

Verhandlungen zwischen Charité und Deutschem Herzzentrum: Berlin bekommt kein Kompetenzzentrum für Herzchirurgie

Die Verhandlungen zwischen Charité und Deutschen Herzzentrum sind gescheitert. Man konnte sich nicht auf eine Gesellschafterstruktur einigen.

Die Pläne zum Aufbau eines großen Kompetenzzentrums für die Herzchirurgie in Berlin sind vom Tisch. Die Verhandlungen zwischen der Charité und dem Deutschen Herzzentrum Berlin seien gescheitert, teilte Wissenschafts-Staatssekretär Steffen Krach am Samstag mit. Zwar hätten sich die Einrichtungen in den letzten Monaten auf ein tragfähiges Konzept verständigt.

Berlin habe zudem wichtige Zusagen zur Übernahme von Investitionskosten gemacht. Am Ende sei aber „trotz konstruktiver Verhandlungen unter Moderation der Senatskanzlei“ keine Einigung über die Gesellschafterstruktur möglich gewesen. „Unser Vorhaben, in Berlin ein leistungsstarkes Zentrum zur Behandlung aller Herz-Kreislaufkrankheiten einschließlich der Herzchirurgie zu errichten, wollen wir nun mit den landeseigenen Unternehmen weiterverfolgen“, erklärte Krach.

Rechtsform für Einrichtung war unklar

Wie berichtet, sollte das Zentrum in einen Neubau am Weddinger Virchow-Klinikum einziehen. Für den Standort hatte der Senat für die nächsten fünf Jahre 770 Millionen Euro eingeplant, darunter 200 Millionen Euro für den Neubau, mit dem 2018 begonnen werden sollte. Beschlossen wurde das Projekt im September 2016. Der damalige Gesundheitssenator Mario Czaja (CDU) sagte damals, die „Zusammenführung von stationärer Versorgung mit Forschung und Lehre in einem Zentrum " werde "den Ruf der leistungsfähigen und beispielgebenden Berliner Herzmedizin“ festigen.

Insbesondere er hatte sich für das Herzmonopol eingesetzt. Der gemeinsame Plan der Senatsverwaltungen für Gesundheit und Wissenschaft sah vor, entsprechende Stationen der Charité mit dem Deutschen Herzzentrum Berlin zusammenzulegen. Ungeklärt war damals, welche Rechtsform die Einrichtung bekommen sollte. Die Charité ist eine landeseigene, öffentlich-rechtliche Universitätsklinik, das DHZB eine gemeinnützige Stiftung. (Mit dpa)

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