zum Hauptinhalt
In Nacht zum Neujahr 2017 kam es am Brandenburger Tor zu sexuellen Übergriffen.

© Jens Kalaene/dpa

Übergriff in der Silvesternacht 2016: Sieben Monate Haft für Grabscher vom Brandenburger Tor

"Von allen Seiten wurde ich angefasst", schildert eine Frau ihre Erlebnisse in der Neujahresnacht. Ein Mann aus Pakistan muss dafür ins Gefängnis.

Eine Berlin-Besucherin freute sich auf das Feuerwerk am Brandenburger Tor, als sie plötzlich von fremden Männern umzingelt wurde. „Auf einmal schloss sich der Kreis, von allen Seiten wurde ich angefasst", schilderte die 35-Jährige aus Schleswig-Holstein nun vor dem Amtsgericht Tiergarten. Auf der Anklagebank saßen zwei aus Pakistan stammende Männer. Für einen von ihnen ging der Prozess mit einer Strafe aus, die wohl ein Zeichen setzt: sieben Monate Haft ohne Bewährung.

Der Verurteilte bestritt die Tat bis zuletzt

Waqas U., ein 26-Jähriger, der vor zwei Jahren nach Deutschland kam und in einer Flüchtlingsunterkunft in Lichtenberg wohnt, hatte seine Unschuld beteuert. „Ich habe gar nichts gemacht“, so der Asylbewerber. Außerdem sei er erheblich alkoholisiert gewesen. Als Polizisten kamen und seine Personalien aufnehmen wollte, habe er die Hose heruntergelassen, „nur weil ich nötig zur Toilette musste“.

Doch die Geschädigte war sich sicher, dass U. einer der Männer aus der Gruppe war. „Als sie mich umzingelten, habe ich mich umgedreht und laut geschrien.“ Ihr Begleiter habe ihr geholfen. Bis heute stecke ihr der Vorfall in den Knochen. Sie fürchte sich seitdem abends allein unterwegs zu sein.

Ob Waqas U. zu den Grabschern gehörte, konnte in der Verhandlung nicht festgestellt werden. Er habe sich aber einer Straftat aus einer Gruppe sowie des Widerstands schuldig gemacht, stand für den Richter fest. „Er befand sich am Silvesterabend 2016 in einer Gruppe von Landsleuten und ihm war bewusst, dass es aus der Gruppe heraus zu Straftaten kommen kann.“

„Die Gefahr ist da, dass sich so etwas wiederholt.“

Anders als die Staatsanwältin kam für den Richter eine Bewährungsstrafe nicht in Betracht. Nur zwei Wochen zuvor sei U. wegen einer vergleichbaren Tat – er soll einer jungen Passantin an das Gesäß gefasst haben - zu einer Geldstrafe verurteilt worden. U. halte sich nicht an Regeln. Das werde nicht akzeptiert. „Die Gefahr ist da, dass sich so etwas wiederholt.“ Der zweite Angeklagte wurde freigesprochen.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false