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Die Berliner SPD fordert eine Verfassungsänderung.

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Trennung von Senatorenamt und Abgeordnetenhausmandat: Berliner SPD will Verfassungsänderung

Dürfen die künftigen SPD-Senatoren ihr Abgeordnetenhausmandat behalten? Ein Antrag der Reinickendorfer SPD wollte das verhindern - am Ende fand die Partei einen Kompromiss.

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Erst nach 22 Uhr kam dann noch kämpferische Stimmung auf dem SPD-Parteitag am Montagabend im "Hotel Intercontinental" auf: Nachdem die Genossen bereits mit großer Zustimmung für den Koalitionsvertrag gestimmt hatten, wurde darüber debattiert, ob sie direkt über einen Antrag der Reinickendorfer SPD abstimmen, der die Trennung von Amt und Mandat vorsieht. Die Antragskommission hatte den 243 Delegierten eine Fassung vorgelegt, die SPD-Fraktion möge eine Verfassungsänderung zur Trennung von Senatorenamt und Abgeordnetenhausmandat anstreben - nach dem Hamburger Modell. 

Man könne nach den Wahlen nicht einfach die Geschäftsordnung ändern, argumentieren die Anhänger einer Verfassungsänderung. Immerhin seien die künftigen Senatoren in der Erwartung gewählt worden, auch die Wahlkreise zu repräsentieren. Die Gegenseite, die sich für eine schnelle Trennung einsetzte, brachte vor allem demokratietheoretische Sorgen vor. Durch die Doppelfunktion sei die Gewaltenteilung zwischen Exekutive und Legislative nicht gewährleistet, hieß es. Mit einer Trennung von Amt und Mandat könne man außerdem mehr Parteimitglieder in die Öffentlichkeit bringen, war ein weiteres praktisches Argument. Nach einer halbstündigen Diskussion über das Für und Wider verabschiedete der Parteitag schließlich die Fassung der Antragskommission.

Hamburg hat Trennung - Berliner Linke auch

Die angestrebte Verfassungsänderung hat ihre Vorbilder in den anderen beiden Stadtstaaten. Hamburg hat die Trennung von Amt und Mandat in der Verfassung festgeschrieben. Laut Paragraf 39 dürfen Senatsmitglieder kein Bürgerschaftsmandat ausüben. Auch in Bremen gilt: Wer in den Senat aufrückt, muss sein Parlamentsmandat während der Regierungszeit ruhen lassen.

Wäre dieser Antrag durchgekommen, hätte das vier der fünf SPD-Senatoren betroffen: Dilek Kolat, Matthias Kollatz-Ahnen, Andreas Geisel und Müller selbst. Und das wäre für Müller eine große innerparteiliche Schlappe gewesen - drei Tage vor seiner Wiederwahl zum Regierenden Bürgermeister von Berlin.

Auch die künftigen Senatsmitglieder der Linken, Klaus Lederer, Katrin Lompscher und Elke Breitenbach werden ihren Sitz im Berliner Abgeordnetenhaus, den sie bei der Wahl im September erworben haben, nach der Senatsbildung am 8. Dezember wieder abgeben. Für die künftigen Regierungsmitglieder rücken Michail Nelken, Gabriele Gottwald und Philipp Bertram ins Parlament nach.

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