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Krankenwagen mit Blaulicht (Symbolbild).

© dpa

Prozess um tödlichen Unfall in Berlin-Tempelhof: Autofahrer ohne Führerschein überfährt Fußgänger 

Ein Autofahrer, dem der Führerschein entzogen war, erfasst mit seinem Wagen in Berlin-Tempelhof einen Fußgänger. Nun steht der Todesfahrer vor Gericht.

Der Mann ohne Führerschein kam aus einer Cocktail-Bar und setzte sich in seinen roten VW Golf. Wie selbstverständlich. Obwohl er als Verkehrssünder bereits derart aufgefallen war, dass ihm die Fahrerlaubnis entzogen worden war. Seine vorerst letzte Fahrt dauerte nur Sekunden. Tino S. erfasste einen Fußgänger tödlich. Dann flüchtete er zu Fuß. „Es tut mir so leid“, erklärte der 45-Jährige am Donnerstag vor dem Amtsgericht Tiergarten. Er sei bei Grün gefahren, habe den Mann zunächst nicht gesehen, dann aber sofort eine Vollbremsung eingeleitet.

"Kollision hätte vermieden werden können"

Es war 1.15 Uhr, als sich der Baumaschinist in der Nacht zum 16. Juli 2015 hinters Lenkrad setzte. Wie ein Unbelehrbarer. Am Tempelhofer Damm Ecke Friedrich-Karl-Straße tauchte plötzlich ein Fußgänger vor ihm auf. Der Mann wollte die Straße überqueren. Die Fußgängerampel soll zwar auf Rot gestanden haben. Der Autofahrer habe den Passanten aber übersehen, heißt es in der Anklage. „Bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hätte er den Geschädigten erkennen und die Kollision vermeiden können.“

Mit schwersten Kopfverletzungen lag der Fußgänger auf der Straße. Eine junge Autofahrerin und eine Passantin kümmerten sich um den Mann. Der Golf-Fahrer indes soll nur gesagt haben: „Ich kann das nicht.“ Dann lief er los. Für den Fußgänger kam jede Hilfe zu spät. Er starb noch am Unfallort.

Nach dem Unfall sei er zitternd weggegangen – „mehr instinktiv“, erklärte der Angeklagte. „Ich bin ziellos durch die Stadt gelaufen, habe geweint.“ Am nächsten Tag stellte er sich bei der Polizei. Inzwischen habe er sein Leben umgestellt, so der Angeklagte. Er befinde sich in einer Therapie, trinke keinen Alkohol mehr, fahre nur noch mit dem Fahrrad. Ein Urteil in dem Prozess wegen fahrlässiger Tötung, Unfallflucht sowie Fahrens ohne Fahrerlaubnis soll im Januar fallen.

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