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Der Mediziner S. hatte ohne Anästhesisten operiert. Seine Patientin starb in Folge eines Herzstillstands. (Symbolbild)

© Uwe Zucchi dpa/lhe

Tod nach OP: Haft und Berufsverbot für Schönheitschirurgen

Herzstillstand bei der Bauchstraffung - der Chirurg hatte den Eingriff ohne Anästhesisten durchgeführt. Im zweiten Prozess urteilten die Richter härter.

Die Richter verhinderten, dass Schönheitschirurg Reinhard S. auch nach dem neuen Schuldspruch weiter als Arzt tätig ist: Fünfeinhalb Jahre nach dem Tod einer Patientin erging gegen den 61-Jährigen eine Haftstrafe von sieben Jahren und sechs Monaten sowie ein fünfjähriges sofortiges Berufsverbot. Das Gericht sprach S. am Freitag der Körperverletzung mit Todesfolge sowie des versuchten Mordes schuldig.

Das Urteil fiel härter aus als nach dem ersten Prozess, der mit viereinhalb Jahren endete, eine Entscheidung, die der Bundesgerichtshof (BGH) aufgehoben hatte. Das Gericht wertete es als groben Verstoß gegen die ärztliche Kunst, dass S. an der Patientin eine Bauchstraffung ohne Anästhesisten vorgenommen hatte. Als es zum Herzstillstand kam, habe S. nicht sofort den Notarzt gerufen. „Er wollte sein Fehlverhalten vertuschen“, sagte Richter Ralf Fischer. „Für Dr. S. war in dieser Situation nur einer wichtig: Dr. S.“ Deshalb habe er in Kauf genommen, dass die Patientin nicht optimal versorgt wurde. „Seinen Ruf als Arzt, die Existenz seiner Praxis, seine wirtschaftliche Situation wollte er retten“, das seien niedrige Beweggründe.

Die 49-Jährige wollte sich 2006 in der Charlottenburger Tagesklinik von S. operieren lassen. 1800 Euro sollte der Eingriff kosten. Ein günstiger Preis, den S. laut Urteil auch anbieten konnte, „weil er auf Hinzuziehung eines Anästhesisten verzichtete“. Das aber sei unzulässig gewesen. Gegen Ende des vierstündigen Eingriffs kam es zum Herz-Kreislauf-Zusammenbruch. S. konnte die dreifache Mutter reanimieren. Für eine sofortige notärztliche Versorgung aber sorgte er nicht.

Als die Patientin bewusstlos in seiner Praxis lag, sei dem Arzt klar geworden, dass er Fehlentscheidungen getroffen hatte, hieß es im Urteil. Erst sieben Stunden nach dem Kollaps kam die Frau in eine Klinik. Sie starb wenige Tage später. S. habe damals wie heute versucht, die Verantwortung auf jene Ärzte abzuschieben, die auf der Intensivstation vergeblich um das Leben der Frau kämpften.

Da das Urteil nicht rechtskräftig ist, bliebt S. frei. Das Praktizieren aber ist ihm vorläufig verboten.

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