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Im sogenannten Kopftuchurteil stellte das Bundesverfassungsgerichtes am 24. September 2003 fest, dass einer muslimischen Lehrerin das Tragen eines Kopftuchs an einer öffentlichen Schule nicht untersagt werden kann, solange es kein entsprechendes Gesetz auf Landesebene gibt.

© imago/epd

SPD-Antrag zum Kopftuch-Verbot: Berliner Neutralitätsgesetz soll bleiben

Religiöse Symbolik hat nach der Vorstellung der SPD in Berliner Schulen nichts zu suchen. Das Thema soll nicht weiter diskutiert werden.

Von Ulrich Zawatka-Gerlach

Die Berliner SPD hält am Neutralitätsgesetz fest, das allen Lehrern in öffentlichen Schulen sowie Polizisten und Justizbeamten verbietet, religiöse und weltanschauliche Symbole öffentlich sichtbar zu tragen. Ein entsprechender Beschluss wird am Sonnabend auf dem Landesparteitag der Sozialdemokraten gefasst. Die Antragskommission des SPD-Landesvorstands hat den Delegierten einstimmig empfohlen, einen entsprechenden Antrag des Kreisverbands Friedrichshain-Kreuzberg anzunehmen. „Wir Sozialdemokraten wissen uns im Einklang mit vielen Lehrern und Bürgern, die das sichtbare Tragen religiöser Symbole als Form der unzulässigen Beeinflussung Heranwachsender betrachten“, begründet die SPD ihre Position. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts und einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts zugunsten einer Kopftuch tragenden Lehrerin ist in Berlin die Diskussion über das Neutraliätsgesetz neu entflammt. Grüne und Linke plädieren dafür, das Landesgesetz auf den Prüfstand zu stellen. Allerdings ist der Regierungspartner SPD nicht bereit, solchen Forderungen entgegenzukommen – und bekräftigt dies auf dem Parteitag.

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