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Blick in das Treppenhaus in einem Plattenbau in Cottbus (Brandenburg).

© Patrick Pleul/dpa

Senior aus Cottbus klagte beim BGH: Kein Anspruch auf Fahrstuhl zur Eigentumswohnung

Ein 80 Jahre alter Mann aus Cottbus hat zwar Anspruch auf einen Treppenlift zu seiner Wohnung - nicht aber darauf, einen Fahrstuhl einbauen zu dürfen.

Ein Gehbehinderter kann zwar auf eine Rampe oder einen Treppenlift zur eigenen Wohnung pochen - der Einbau eines Fahrstuhls ist aber so gravierend, dass es dafür die Zustimmung aller anderen Wohnungseigentümer braucht. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Freitag in einem Streit aus Cottbus entschieden.

Mit ihrem Urteil verhindern die Karlsruher Richter, dass ein 80 Jahre alter Mann gegen den Willen einiger Nachbarn im Treppenhaus eines Plattenbaus auf eigene Kosten einen Fahrstuhl nachrüsten kann.

„Wir sehen, dass er wahrscheinlich auf absehbare Zeit seine Wohnung im fünften Stock nicht mehr wird nutzen können“, sagte die Vorsitzende Richterin Christina Stresemann. Der Einbau eines Aufzugs sei aber mit derart großen Eingriffen verbunden, dass die Miteigentümer dies nicht hinnehmen müssten. (Az. V ZR 96/16) (dpa)

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