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Die Zeit drängt. Viele Verurteilte sind mittlerweile hoch betagt.

© dpa

Update

Opfer des Paragrafen 175: Justizminister Maas will verurteilte Homosexuelle rehabilitieren

Mehr als 50.000 Menschen wurden in der Bundesrepublik nach dem Homosexuellen-Paragrafen 175 bestraft. "Die alten Urteile sind Unrecht", sagt nun Justizminister Heiko Maas.

Justizminister Heiko Maas (SPD) will in früheren Jahren wegen ihrer Homosexualität verurteilte Männer rehabilitieren und entschädigen. Maas kündigte am Mittwoch ein Gesetz an, mit dem Urteile wegen des erst 1994 abgeschafften Paragrafen 175 aufgehoben werden sollen. „Die alten Urteile sind Unrecht. Sie verletzen jeden Verurteilten zutiefst in seiner Menschenwürde“, sagte der Minister. Der Staat habe Schuld auf sich geladen. Nach Schätzungen soll es sich um rund 50 000 Fälle handeln.

Maas hatte die Rehabilitierung bereits längere Zeit in seinem Ministerium prüfen lassen. Nun machte er seine Entscheidung bekannt, nachdem die Antidiskrimierungsstelle des Bundes ein Gutachten vorgelegt hat, das die Rehabilitierung als verfassungsrechtlich geboten erachtet (hier geht es zum gesamten Gutachten).

Der Vizevorsitzende des Rechtsausschusses im Bundestag, Jan-Marco Luczak (CDU), warf Maas vor, das Thema verschleppt zu haben. Es habe bereits 2012 ein entsprechende Bundesratsinitiative gegeben. Zudem hatte sich der Bundesrat im vergangenen Jahr für eine Aufhebung der Urteile ausgesprochen.

Der Paragraf 175 wurde Ende der sechziger Jahre entschärft

Die Strafbarkeit homosexueller Handlungen wurde Ende der sechziger Jahre entschärft, aber im Gesetzbuch beibehalten. In den fünfziger und sechziger Jahren mussten Männer mit zum Teil mehrjährigen Haftstrafen rechnen, wenn ihnen homosexuelle Handlungen nachgewiesen wurden.

Noch 1957 hatte das Bundesverfassungsgericht die Strafbarkeit gerechtfertigt. „Gleichgeschlechtliche Betätigung verstößt eindeutig gegen das Sittengesetz“, hieß es, während die Kriminalisierung für lesbische Frauen nicht gelten sollte. Sie seien ihrem Sexualbedürfnis nicht in gleicher Weise verfallen, begründeten die Richter damals ihre Unterscheidung. Das Urteil ist bis heute geltendes Recht, allerdings haben sich die Richter in ihren Entscheidungen zur Lebenspartnerschaft und zu Adoptionsregelungen davon distanziert.

Das Gutachten der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) hatte deren Leiterin Christine Lüders zuvor am Mittwoch in Berlin vorgestellt. Auch das Gutachten kommt zu dem Schluss, homosexuelle Männer, die nach dem Paragrafen 175 verurteilt wurden, müssten rehabilitiert und entschädigt werden. „Die mehr als 50 000 Opfer sind durch Verfolgung und Verurteilung im Kernbestand ihrer Menschenwürde verletzt worden“, betonte Lüders. Die Ungerechtigkeit, dass die Urteile nie aufgehoben wurden, dürfe "der Gesetzgeber nicht länger hinnehmen“, sagte Lüders.

Ein Rechtsgutachten empfiehlt die kollektive Rehabilitierung

Das Gutachten des Münchener Staatsrechtlers Martin Burgi empfiehlt die kollektive Rehabilitierung der Betroffenen durch ein Aufhebungsgesetz. Dies würde den Opfern ersparen, in einer Einzelfallprüfung erneut mit der entwürdigenden Verletzung ihrer Intimsphäre konfrontiert zu werden. Die Entschädigung soll über einen Fonds organisiert werden.

Die Bundesrepublik hatte den 1935 durch die Nationalsozialisten verschärften Paragrafen 175 des Strafgesetzbuchs (StGB) übernommen. Bis zur Entschärfung 1969 wurden nach Schätzungen rund 50.000 Männer zu teils mehrjährigen Haftstrafen verurteilt, danach noch einmal etwa 3500. In der DDR wurde der Paragraf 175 bereits 1968 abgeschafft.

Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) forderte, noch in dieser Legislaturperiode die Empfehlungen des Gutachtens umzusetzen. „Die Zeit drängt, damit Opfer der Homosexuellenverfolgung noch die Aufhebung der Unrechtsurteile und die Wiederherstellung ihrer Würde erleben.“ (mit epd, dpa)

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