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Regenbogenfamilien müssen sich oft mit einer komplizierten Rechtslage herumschlagen.

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Juristentag: Verbesserungen für Regenbogenfamilien gefordert

Immer mehr Kinder wachsen in nicht traditionellen Familien auf. Die Rechtsordnung ist in den vergangenen Jahren nicht immer hinterhergekommen. Der Juristentag fordert nun eine Reform des Kindschaftsrechts.

Familie im dritten Jahrtausend: Paare mit Kindern sind verheiratet oder verpartnert oder keins von beiden. Die Eltern sind hetero, schwul oder lesbisch, sie haben die Kinder in Pflege, adoptiert oder waren selbst beteiligt: als Mutter oder Samenspender. Manchmal bekommen auch Leihmütter die Kinder - im Ausland, denn in Deutschland ist Leihmutterschaft verboten. „Nichtkonventionelle Familienmodelle“ nennen die Fachleute die neuen Familienformen. Sie haben an Bedeutung gewonnen.

Nicht immer hinterhergekommen ist die Rechtsordnung, meinen Experten. Die Zeit ist reif für eine Reform des Kindschaftsrechts, sagt daher etwa der Marburger Rechtsprofessor Tobias Helms. Die „Herausforderungen durch neue Familienformen“ sind eines der Hauptthemen beim Juristentag, der diese Woche in Essen stattfand. Helms' Vorschläge bilden dabei die Diskussionsgrundlage in der Abteilung „Familienrecht“. Sein Votum ist nicht zu unterschätzen: Schon häufig haben die Juristentage inhaltlich die Weichen gestellt für spätere Gesetzgebungsverfahren.

Einfachere Anerkennung durch die Ko-Mutter

Was ist etwa, wenn die Eltern das gleiche Geschlecht haben? 2014 lebten laut Statistischem Bundesamt etwa 11 000 minderjährige Kinder bei gleichgeschlechtlichen Paaren. Hat nun ein lesbisches Paar bei eingetragener Lebenspartnerschaft mit Hilfe einer Samenbank ein Kind bekommen, ist derzeit die Stiefkindadoption die einzige Möglichkeit für die Partnerin, rechtlich der andere Elternteil zu werden. „Es besteht die Gefahr, dass das Kind dauerhaft nur einen Elternteil erhält, obwohl es seine Existenz dem gemeinsamen Kinderwunsch beider Frauen zu verdanken hat“, sagt Helms. Er schlägt daher eine Vereinfachung vor. Bei eingetragenen Lebenspartnerschaften soll die Anerkennung der Elternschaft durch die Partnerin ausreichen.

Auch für Stieffamilien schlägt Helms rechtliche Änderungen vor. So sollen Stiefeltern unter bestimmten Voraussetzungen die gleichen Rechte wie die beiden sogenannten rechtlichen Eltern erhalten. Drei Elternteile hätten dann die volle elterliche Sorge. „Alle wären gleichberechtigt“, sagt Helms. „Alle wesentlichen Fragen müssten die drei dann gemeinsam entscheiden.“ Dazu gehörten etwa die Fragen, wo das Kind leben soll, ob es in ein Krisengebiet zu seinen Großeltern reisen darf oder welche Religion es annehmen soll. Für die Entscheidungen des täglichen Lebens solle aber immer der Elternteil zuständig sein, bei dem sich das Kind gerade aufhalte. Voraussetzung für die gemeinsame dreigeteilte Sorge soll nach den Vorstellungen von Helms in der Regel das Einverständnis der beiden rechtlichen Eltern sein.

Die Grünen schlagen den Status "soziale Eltern" vor

Bei den Grünen geht man noch weiter und fordert Rechte und Pflichten für bis zu vier Eltern. Neben den biologischen Eltern sollten bis zu zwei „soziale Eltern“ die „elterliche Mitverantwortung“ erhalten können - unabhängig von Trauscheinen, fordern die Bundestagsabgeordneten Volker Beck und Katja Dörner in einem kürzlich veröffentlichten Positionspapier. Auch hier soll gelten: „Voraussetzung ist, dass die Beteiligten sich einig sind und keine Sorgerechtsstreitigkeiten entstehen.“ Soziale Eltern hätten dann die Möglichkeit, Entscheidungen beim Arzt zu treffen, Schulausflüge zu erlauben oder mit dem Kind in den Urlaub zu fahren. Sie hätten zwar Unterhaltspflichten für das Kind, aber keine Unterhaltsansprüche an das Kind - sonst drohe später eine finanzielle Überbelastung von Sohn oder Tochter, so Beck und Dörner.

Reformbedarf sieht auch die Bundesregierung

Helms' Vorschläge sind auch sonst weitreichend. So will er etwa die Möglichkeit eröffnen, dass Pflegeeltern auch ohne oder gegen den Willen der Herkunftseltern die elterliche Sorge ganz oder teilweise erhalten können - ohne Aufsicht durch das Familiengericht. „Hierdurch würde zum Ausdruck gebracht, dass Pflegeeltern in eine vollwertige soziale Elternrolle hineinwachsen können.“ Reformbedarf sieht auch die Bundesregierung. Schon vor anderthalb Jahren berief das Bundesjustizministerium einen Arbeitskreis „Abstammungsrecht“. Dieses sei für viele Rechtsfragen von großer Bedeutung, heißt es im Ministerium. „An die Abstammung knüpft das Namensrecht, das Staatsangehörigkeitsrecht, das Erbrecht und das Unterhaltsrecht an.“ Bis zum Ende der Legislaturperiode will der interdisziplinär besetzte Arbeitskreis, dem auch Tobias Helms angehört, seine Ergebnisse vorlegen. (dpa)

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Helge Toben

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