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Zwei schwule Männer halten sich an den Händen (Archivbild).

© Michael Reichel/dpa

"Homo-Ehe": Gleichgeschlechtliche Paare in Finnland können heiraten

Die Ehe für alle ist seit Mittwoch in Finnland erlaubt. Proteste von Gegnern waren für die Verzögerung verantwortlich gewesen. In Deutschland gibt es weiterhin nur die "Eingetragene Lebenspartnerschaft".

In Finnland können homosexuelle Paare seit Mittwoch vor den Traualtar treten. Damit ist die Ehe zwischen gleichgeschlechtlichen Partnern in allen nordischen Ländern erlaubt. Den Vorschlag hatten Bürger schon vor Jahren ins finnische Parlament eingebracht. Weil sie 50 000 Unterschriften gesammelt hatten, musste die Kammer nach finnischem Recht darüber abstimmen. Das Parlament hatte das Gesetz darauf im ersten Anlauf Ende 2014 angenommen.

Proteste von Gegnern hatten sein Inkrafttreten aber lange verhindert. Mitte Februar gab das Parlament endgültig grünes Licht für die Einführung der Homo-Ehe. Damit können Schwule und Lesben auch Kinder adoptieren und denselben Nachnamen tragen.

Keine Ehe für alle in Deutschland

In Deutschland dürfen Schwule und Lesben immer noch nicht heiraten - auch, wenn es manchmal so aussieht. Gleichgeschlechtliche Paare dürfen bisher nur eine "Eingetragene Lebenspartnerschaft" eingehen. In einigen Rechtsbereichen sind sie dadurch immer noch benachteiligt.

Der Hauptunterschied liegt wohl im Adoptionsrecht: Gleichgeschlechtliche Paare dürfen nicht gemeinsam ein Kind adoptieren. Einer der Partner kann ein Kind allein adoptieren, benötigt dafür aber die Zustimmung des anderen. Zudem können bereits vorhandene Adoptivkinder des Partners adoptiert werden. Auch eine „Stiefkindadoption“, also das Adoptieren des leiblichen Kindes des jeweiligen Partners, ist zugelassen.

Weiterhin gibt es für die Eingetragene Lebenspartnerschaft keinen verfassungsrechtlichen Schutz nach Artikel 6 Absatz 1 des Grundgesetzes. Somit gibt es kein verfassungsgemäßes Recht auf eine Lebenspartnerschaft. Stattdessen wird dieses Recht vom Gesetzgeber erteilt und kann dementsprechend auch wieder aufgehoben werden. (tsp,dpa)

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