zum Hauptinhalt
Der bayerische Justizminister Winfried Bausback.

© Promo

Ehe für alle: Bayern gibt Rechtsgutachten zur Ehe für alle in Auftrag

Zwei Juristen sollen im Auftrag der bayerischen Landesregierung die Verfassungsmäßigkeit der Ehe für alle prüfen. Justizminister Winfried Bausback sieht „erhebliche Rechtsunsicherheit“ in der Bevölkerung.

Die bayerische Landesregierung hat zwei Juristen mit Gutachten zur Verfassungsmäßigkeit der Ehe für alle beauftragt. Justizminister Winfried Bausback und Staatskanzleichef Marcel Huber (beide CSU) erklärten, in der Bevölkerung herrsche eine „erhebliche Rechtsunsicherheit“. Der Bundestag habe das Gesetz zur Ehe für allein einer Hauruck-Aktion beschlossen, obwohl es im Hinblick auf den besonderen Schutz von Ehe und Familie verfassungsrechtlich „sehr umstritten ist“, begründete Huber die Beauftragung der Juristen.

Das erste Gutachten soll die Frage prüfen, ob die Ehe für alle mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Es wird von Ferdinand Wollenschläger erstellt, der an der Universität Augsburg Lehrstuhlinhaber für Öffentliches Recht, Europarecht und Öffentliches Wirtschaftsrecht ist. Die emeritierte Professorin Dagmar Coester-Waltjen von der Uni Göttingen soll in einem zweiten Gutachten die internationale Rechtslage zur Ehe für alle untersuchen.

Auf der Grundlage der Ergebnisse beider Gutachten will die bayerische Staatsregierung entscheiden, ob sie vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eine abstrakte Normenkontrollklage einreicht.

Der Bundestag hatte Ende Juni mit einer deutlichen Mehrheit die Öffnung der Ehe beschlossen. Danach können künftig homosexuelle Paare genauso heiraten wie Mann und Frau. Die SPD hatte das Thema Ehe für alle mit der Opposition auf die Tagesordnung des Parlaments gehoben - gegen den Willen der Union. (epd)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false