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Wolfgang Lauinger, Opfer des Paragrafen 175.

© /Hirschfeld-Stiftung

Als Schwuler in der BRD verfolgt: 99-jähriges Opfer des §175 wird nicht entschädigt

Wolfgang Lauinger wurde von den Nazis und in der Bundesrepublik wegen seiner Homosexualität verfolgt. Mit 99 Jahren ist er einer der ältesten Betroffenen - doch jetzt wurde ihm die Entschädigung verweigert.

Schon von den Nazis wurde Wolfgang Lauinger wegen seiner Homosexualität verfolgt und von der Gestapo zweimal verhaftet. Nach 1945 dachte er, das Grauen und die Verfolgung müsse endlich ein Ende haben - doch er täuschte sich. Schon 1950 wurde er erneut für mehrere Monate inhaftiert, die Bundesrepublik hatte den Paragrafen 175, der Homosexualität unter Strafe stellte, in der von den Nazis verschärften Form übernommen.

Heute ist Lauinger 99 Jahre alt - einer der ältesten Überlebenden dieser Zeit. Doch ausgerechnet er wird jetzt keine Entschädigung für die Verfolgung in der Bundesrepublik bekommen: Das zuständige Bundesamt für Justiz hat seinen Antrag abschlägig beschieden.

Untersuchungshaft - das reicht nicht für eine Entschädigung

Der Grund: Das in diesem Jahr endlich verabschiedete Entschädigungsgesetz für die in der Bundesrepublik verfolgten schwulen Männer gilt nicht für ihn. Nach seiner mehrmonatigen Untersuchungshaft 1950 wurde er nämlich freigesprochen - eine Entschädigung steht aber nur denen zu, die tatsächlich verurteilt wurden. Über die Ablehnung von Lauingers Antrag berichtete vor kurzem als erstes das Onlinemagazin "Buzzfeed". Lauinger, der jahrelang für die Entschädigung gekämpft hat, bekam die Ablehnung demnach schon am 9. Oktober. "Eine solche Untersuchungshaft wird nur dann entschädigt, wenn eine Verurteilung zu einer Freiheitsentziehung führt und die Untersuchungshaft hierauf angerechnet wird", heißt es in dem Schreiben, das mit den Worten schließt: "Ich bedauere, Ihnen keine günstigere Antwort geben zu können."

Lauinger hat laut der "Buzzfeed"-Geschichte "erst einmal gelacht", als er den Bescheid erhielt - ein Lachen der Verzweiflung. Für ihn sei das Gesetz eine "Farce": "Wo liegt denn für einen normalen Menschen der Unterschied, wenn du fünf Monate im Gefängnis sitzt, ob du freigelassen wirst oder freigesprochen wirst?“

1950 wurde er mit hundert anderen Männern verhaftet

Seine Lebensgeschichte hat Lauinger vor zwei Jahren im Rahmen des "Archivs der anderen Erinnerungen" der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld erzählt (einen ausführlichen Bericht dazu finden Sie hier). In der NS-Zeit hatte er nur überlebt, weil es ihm gelang unterzutauchen. Nach 1945 schien ihm die Zukunft offen zu stehen. Ein Trugschluss, wie sich herausstellte. 1950 wurde er wegen seiner Homosexualität mit hundert anderen Männern verhaftet - und kam in ein Untersuchungsgefängnis, das bereits die Gestapo genutzt hatte. Personelle und strukturelle Kontinuitäten von der NS-Zeit zur Bundesrepublik hat Lauinger immer wieder kritisiert: Der Staatsanwalt, der 1950 seinen Fall übernahm, sei seines Erachtens bereits bei den Nazis mit der Verfolgung von Homosexuellen beauftragt gewesen.

Sehen Sie hier, wie Wolfgang Lauinger seine Lebensgeschichte erzählt:

In der Bundesrepublik wurden rund 50 000 Männer nach dem Paragrafen 175 verurteilt. Nur wenige Opfer leben noch, nach Schätzungen des Justizministeriums sind es rund 5000. Ihnen steht laut des Entschädigungsgesetzes 3000 Euro pro Urteil und 1500 Euro pro angefangenem Jahr eines Freiheitsentzuges zu.

Nach Angaben der "Frankfurter Rundschau" haben bisher 68 eine Entschädigung beantragt, für 38 wurde sie bereits bewilligt. Dass ausgerechnet Lauinger nicht zu ihnen gehört, löst Kritik aus - etwa bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes.

Justizminister Maas ist "betroffen"

Jörg Litwinschuh, geschäftsführender Vorstand der Hirschfeld-Stiftung, wirbt bereits in Gesprächen mit Bundesministerien und Abgeordneten darum, dass das Gesetz "nachjustiert oder eine andere Regelung gefunden wird", wie er auf Anfrage sagte. Zudem sei eine Kampagne in den Massenmedien nötig, um überhaupt mehr schwule Senioren und deren Angehörigen auf die Entschädigungszahlungen aufmerksam zu machen: "Auch die beste Regelung nutzt nichts, wenn wir nur relativ wenige Betroffene erreichen."

Bundesjustizminister Heiko Maas zeigte sich laut "Buzzfeed" "betroffen" über den Fall Lauinger - verwies aber auf den Bundestag, der entscheiden müsse, ob und wie man die Lücke im Gesetz behebt. Lauinger hat unterdessen bereits einen Brief an den Justizminister geschrieben - mit der Frage: "Ist das Gerechtigkeit?"

Mehr LGBTI-Themen finden Sie auf dem Queerspiegel, dem queeren Blog des Tagesspiegels.

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