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Tatort in Müllrose: Hier starb die Oma des Angeklagten.

© dpa/Patrick Pleul

Update

Prozess in Frankfurt (Oder): Mutmaßlicher Mörder äußert sein Bedauern

Ein junger Mann hat im brandenburgischen Müllrose laut Anklage erst seine Oma getötet und dann auf der Flucht zwei Polizisten überfahren. Jetzt beginnt der Prozess.

Er soll seine Großmutter erstochen und auf der Flucht vor der Polizei zwei Beamte totgefahren haben. Ein 25-Jähriger aus Brandenburg muss sich ab Dienstag in Frankfurt (Oder) wegen dreifachen Mordes vor Gericht verantworten. Die Taten hat er laut Staatsanwaltschaft in früheren Vernehmungen bereits zugeben. Er soll bei der Tat unter dem Einfluss von Drogen und Psychopharmaka gestanden haben. Zum Prozessauftakt äußerte der Verdächtige sein Bedauern. „Ich kann sagen, dass es mir leid tut“, sagte er. In Bezug auf die getöteten Polizisten sagte der Angeklagte, es tue ihm leid, „dass sie nicht mehr zum Dienst kommen.“ Zu den angeklagten Taten äußerte er sich zunächst nicht.

Unmittelbar vor dem Tod der 79 Jahre alten Großmutter in ihrem Haus in Müllrose Ende Februar soll es in einem Streit mit dem Enkel um Geld gegangen sein. Nach dem Fund der Leiche war nach dem Brandenburger eine Großfahndung ausgelöst worden. Man suchte nach dem Flüchtigen, der mit einem Auto unterwegs war. Mit einem Nagelbrett wollten die Beamten den jungen Mann stoppen - doch sie wurden überfahren. Die beiden 49 und 52 Jahre alten Männer starben.

Dem Landgericht zufolge gibt es drei Nebenkläger in dem Prozess. Es sind die Mutter des Angeklagten sowie jeweils ein Verwandter der getöteten Polizisten.

Der damals 24-Jährige war früher schon wegen Straftaten angeklagt worden. Darunter waren Delikte wie Raub, Körperverletzung und Diebstähle. Der Mann soll als psychisch auffällig bekannt gewesen sein.

Verminderte Schulfähigkeit denkbar

Nach den Gewalttaten Ende Februar geriet das Landgericht Frankfurt (Oder) in die Kritik - wegen einer Entscheidung von Ende 2016. Damals stand der junge Mann unter anderem wegen Raubs, Diebstahls und Fahrens ohne Führerschein vor Gericht. Die Anklagebehörde hatte nach eigenen Angaben auf eine Unterbringung in der geschlossenen Psychiatrie gedrängt. Das Gericht erklärte den Mann wegen einer „undifferenzierten Schizophrenie“ für schuldunfähig. Die Kammer ordnete nach Gerichtsangaben zugleich die Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus an - allerdings setzte sie die Vollstreckung auf Bewährung aus. Grundlage war eine Einschätzung eines psychiatrischen Gutachters, der dem Beschuldigten Behandlungsfähigkeit attestierte.

Nach dem Tod der Großmutter und der Polizisten kam der junge Mann in eine geschlossene Psychiatrie. Ein Gutachter attestierte eine Persönlichkeitsstörung, wie die Staatsanwaltschaft mitteilte. Bei ihrer Mordanklage gehe sie deshalb von verminderter Schuldfähigkeit aus. Demzufolge könnte der Mann auch verurteilt werden. In Erwägung zieht die Anklagebehörde auch, Sicherungsverwahrung zu beantragen. (dpa)

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